Ohne Frage: Verliebt sein ist wohl einer der schönsten Zustände. Herzklopfen und Kribbeln im Bauch – und man möchte möglichst viel Zeit miteinander verbringen. Naheliegend, dass ein Liebespaar darum bald einmal das Zusammenziehen plant. Einige vernünftige Überlegungen sollten aber trotz Liebesrausch im Vorfeld gemacht werden. Damit lässt sich unter Umständen später Ärger vermeiden.
Realistisches Budget erstellen
Am einfachsten funktioniert der Umzug in die erste gemeinsame Wohnung, wenn beide noch bei den Eltern wohnen. Es muss keine Wohnung termingerecht gekündigt werden, und man kann sich auf die Suche nach der Traumwohnung machen. Erstellen Sie vorher ein realistisches Budget, damit die Wohnung inklusive Depot und allen Nebenkosten für beide bezahlbar ist. Daneben sollte genug für Lebensunterhalt und abzuschliessende Versicherungen sowie andere regelmässige Zahlungsverpflichtungen übrig bleiben. Häufig kommt damit schon die erste Ernüchterung. Für Hobbys und Vergnügen bleibt nicht mehr so viel übrig wie vorher im Hotel Mama.
Wer nicht bereit zum Verzichten ist, sollte sich gut überlegen, ob nicht eine günstigere Wohnung in Frage kommt oder die gemeinsame Wohnung noch um ein paar Monate verschoben werden kann. Vielleicht kann in der Zwischenzeit das Einkommen durch Weiterbildung oder einen neuen Job verbessert werden. Es lohnt sich nicht, sich für eine Wohnung in Unkosten oder gar in Schulden zu stürzen. Finanzielle Sorgen belasten langfristig auch die Beziehung, und wer in die Schuldenfalle tappt, wird nur mühsam wieder rausfinden. Ganz zu schweigen von Betreibungen. Dann wird die Wohnungssuche erst richtig schwierig.
Klare Verhältnisse mit Verträgen schaffen
Ist die bezahlbare Traumwohnung gefunden und der Mietvertrag unterschrieben, kommt endlich der angenehme Teil: Gemeinsam die erste Einrichtung aussuchen und kaufen. Mit dem Kaufvertrag stellen sich aber schon weitere Fragen: Wer bezahlt was und auf wen soll der Kaufvertrag lauten?
Es ist ratsam, das in guten Zeiten schriftlich festzuhalten. Bei aller Verliebtheit, es können auch schlechte Zeiten kommen, wie die hohe Scheidungsrate beweist. Selbst die Ehe ist kein Garantieschein für ewige Liebe. Beim Liebesaus wird häufig mit harten Bandagen gekämpft, und es geht wie so oft um Geld und Besitz. Bestehende Verträge können dann einiges erleichtern.
Fristen und Termine einhalten
Etwas komplizierter wird das Zusammenziehen, wenn beide schon eine eigene Wohnung haben. Wer zieht zu wem?
Ein langer Anfahrtsweg zum Liebsten für ein entspanntes Weekend ist etwas anderes, als wenn ein Umzug vielleicht künftig täglich eine weite Strecke vom neuen Wohnort zur Arbeit bedeutet. Sind Sie dazu bereit? Ist er bereit, seine kleine Wohnung aufzugeben und in die Wohnung zu ziehen, wo Sie die letzten Jahre mit Ihrem Partner gelebt haben? Vielleicht wäre ein Umzug in eine neue gemeinsame Wohnung an einem Wohnort mit zumutbarem Arbeitsweg für beide ein guter Kompromiss. Bevor die Wohnung gekündigt wird, könnte vielleicht auch mal ein zeitlich befristetes Zusammenziehen ausprobiert werden. Im Alltag zeigen sich schon manche Marotten, die bei den gemeinsamen Strandferien vielleicht noch nicht ins Gewicht gefallen sind. Die eigene Wohnung könnte für das Probewohnen untervermietet werden. Das muss aber mit dem Vermieter im Vorfeld abgesprochen werden. Gegebenenfalls schliessen Sie mit dem Untermieter einen Vertrag ab, und verlangen Sie einen Versicherungsnachweis für allfällige Schäden.
Klappt das Probewohnen, wie Sie sich beide das vorgestellt haben, oder sind Sie beide ganz sicher, dass Sie zusammenziehen wollen, dann kündigen Sie fristgerecht den Wohnungsvertrag. Bei ausserterminlicher Kündigung müssen Sie um einen Nachmieter besorgt sein. Gerade bei teuren Mietwohnungen oder an wenig gefragter Lage ist das nicht immer einfach. Kümmern Sie sich also frühzeitig darum, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
Besprechen Sie auch die Einrichtung der gemeinsamen Wohnung. Der Hausrat ist doppelt vorhanden, der Platz beschränkt. Was passiert mit dem Mobiliar, das nicht in die gemeinsame Bleibe kommt? Verkaufen ist eine Möglichkeit. Allerdings sollte man sich im Klaren sein, dass für gebrauchte Möbel nur wenig bezahlt wird. Oft muss, was einem wertvoll erscheint, schlussendlich verschenkt oder für die Entsorgung noch bezahlt werden. Ein Erbstück oder sonst lieb gewonnene Stücke könnten alternativ auch in einem Möbellager oder bei Verwandten vorübergehend eingestellt werden. Klären Sie das rechtzeitig vor dem Umzug.
Regeln im Alltag
Neben diversen Kosten und rechtlichen Fragen ist es auch empfehlenswert, einige alltägliche Dinge im Zusammenleben im Vorfeld zu klären. Dazu gehören beispielsweise unliebsame Pflichten im Haushalt. Wer ist für den Einkauf und die Wäsche zuständig oder wer ist für die Wohnungsreinigung verantwortlich? Wird alles gemeinsam erledigt und fair geteilt?
In der ersten Euphorie stört sich kaum jemand an herumliegenden Socken, langen Haaren, die den Abfluss der Dusche verstopfen, oder Zahnpastaflecken am Badezimmerspiegel. Hat sich der Alltag erst einmal eingependelt und die Schmetterlinge im Bauch tanzen nicht mehr so wild, können solche alltäglichen Banalitäten mit der Zeit zum Liebestöter werden.
Natürlich lässt sich das nicht immer ganz vermeiden, und auch getroffene Vereinbarungen werden nicht immer eingehalten. Dann hilft nur eins: Reden. Warten Sie damit nicht zu lange. Sonst steigt das Druckventil wie beim Dampfkochtopf in der neuen Küche, und Beziehungsknatsch ist vorprogrammiert. Seien Sie gesprächs- und kompromissbereit und passen Sie, wo nötig, Vereinbarungen neu an und suchen Sie nach Lösungen.
Vielleicht erlaubt die finanzielle Situation auch eine Haushalthilfe zur beidseitigen Entlastung. Findet sich eine geeignete Person, vergessen Sie nicht, einen Arbeitsvertrag aufzusetzen und AHV zu bezahlen. Sie sind Arbeitgeber mit entsprechenden Pflichten. Die Kosten für eine Putzhilfe können sich aber lohnen. Es bleibt mehr Zeit für Zweisamkeit, und Sie können das neue Zuhause und die Liebe so richtig geniessen.