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Darauf müssen Sie achten
Muss ich die Ferienwohnung im Voraus bezahlen?

Wie verbindlich ist eine provisorische Reservation? Muss ich die gesamte Miete vor den Ferien zahlen? Und was passiert, wenn ich krank bin? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 07.06.2019 um 16:36 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2019 um 15:42 Uhr
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Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu der Ferienwohnung.
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Sie haben im Internet eine Wohnung provisorisch reserviert und postwendend eine Buchungsbestätigung erhalten?

Der Vertrag auch ohne Unterschrift gilt

Ein Klick oder eine mündliche Zusage genügt, um den Vertrag entstehen zu lassen. Deshalb ist es vor allem im Internet sehr wichtig, das Angebot zu prüfen: Wer ist der Vermieter? Wie lauten die allgemeinen Mietbedingungen? Und vor allem ist es wichtig, die eingegebenen Daten vor dem letzten Klick zu kontrollieren.

Muss ich das Ferienhaus im Voraus bezahlen?


Das hängt vom Mietvertrag ab. Massgebend sind die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen sind sehr verbreitet; oft verlangen Vermieter einen Drittel oder die Hälfte bei Vertragsabschluss, den Rest vor Mietbeginn.

Sie sind krank und mussten die Wohnung absagen.

Darf der Vermieter die volle Miete verlangen, auch mit Arztzeugnis?

Ja. Sie schulden den Mietpreis, selbst wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall absagen müssen. Der Schaden lässt sich abwälzen, wenn Sie einen Ersatzmieter anbieten können oder wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben.

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