In Interlaken BE gilt ab sofort eine Bewilligungspflicht für Zweitwohnungen. Der Gemeinderat zieht damit die Notbremse, nachdem der Anteil von Zweitwohnungen massiv angestiegen ist: von 8 Prozent im Jahr 2014 auf 18 Prozent Ende November. Damit erreicht der Bestand eine kritische Grenze. Denn ab einem Anteil von 20 Prozent fällt eine Gemeinde unter den Geltungsbereich des Zweitwohnungsgesetzes.
Laut Mitteilung der Gemeinde bestehe die Gefahr, dass Interlaken zur Zweitwohnungsgemeinde werde und ihren Bestand an ebendiesen Wohnungen nicht mehr selber steuern könne. «Ausser in klar definierten Ausnahmefällen dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden», sagt Sabina Stör, Gemeinderätin Interlaken. Ein weiterer Anstieg führe auch zu weiteren negativen Folgen wie der Verteuerung des Wohnraums für die einheimische Bevölkerung und zum Wegfall bezahlbarer Mietwohnungen.
Airbnb führt zu Anstieg der Zweitwohnungen
In letzter Zeit wurden vermehrt Zweitwohnungen erstellt und bestehende Wohnungen umgenutzt. Zum Anstieg beigetragen hätten auch Absatzkanäle wie die Internetplattform Airbnb. Im schweizweiten Vergleich fliesst in Interlaken über die Plattform das meiste Geld: Rund 47 Millionen Franken wurden dort zwischen Juli 2017 und Juli 2018 umgesetzt, wie BLICK bereits berichtete. Zum Vergleich: 41,2 Millionen Franken waren es im gleichen Zeitraum in Zürich, 35,3 Millionen in Genf.
Hängige Bewilligungsverfahren werden sistiert
Mit dem Erlass einer Planungszone für zwei Jahre will sich der Gemeinderat nun die nötige Zeit geben, «die für Interlaken am besten geeignete Massnahme auszuarbeiten». Das letzte Wort wird das Stimmvolk haben. «Zeigt sich in dieser Zeit, dass weitere Massnahmen zur Steuerung des Zweitwohnungsbestands nötig sind, muss über die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen entschieden werden», erklärt Stör.
Ab sofort gilt in der Planungszone eine Prüfungspflicht der Wohnnutzung: Jede Umnutzung von bestehenden Erstwohnungen in Zweitwohnungen wird bewilligungspflichtig. Alle hängigen Baubewilligungsverfahren für Zweitwohnungen werden sistiert. Nicht betroffen sind bereits bewilligte Bauvorhaben. Weiterhin möglich sei auch der Bau von Erstwohnungen, von Gewerbebauten oder von Hotelbauten sowie Renovationen. (sda/mm)