Als Erstes lassen Sie sich mal nicht mit der Aussage abspeisen, Sie hätten kein Geld. Auch wenn Sie von einer Rente mit Ergänzungsleistungen leben, muss ein Taschengeld drin liegen.
Nun zu Ihren eigentlichen Fragen. Dabei müssen Sie unterscheiden zwischen der Bestattungsform, der Abdankungszeremonie und dem Testament.
Bei der Bestattungsform bestimmen Sie, ob Sie erd- oder feuerbestattet (kremiert) werden möchten. Bei den meisten Gemeinden finden Sie ein Bestattungs- oder oft auch Zivilstandsamt, wo Sie Ihre Bestattungswünsche hinterlegen können.
Ob Sie nun im Grab Ihres Bruders beigefügt werden können, hängt davon ab, ob dessen Familie damit einverstanden ist. Gleichzeitig muss das Grab auch noch eine Weile bestehen bleiben. Normalerweise werden Erdgräber nach 20 bis 25 Jahren aufgehoben. Möchten Sie nun Ihre Urne in das Grab Ihres Bruders geben, muss dieses Grab doch noch einige Jahre bestehen. Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Bestimmungen.
Sie haben auch ohne Vermögen Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung. Ihre letzte Wohngemeinde wird dafür zuständig sein.
Zur Zeremonie: Sie können jemanden damit beauftragen, sei dies nun ein konfessionsloser Begleiter oder – wie in Ihrem Fall – den Pfarrer. Teilen Sie ihm Ihre Wünsche mit. Vielleicht findet sich jemand innerhalb der Kirchgemeinde für die musikalische Begleitung, sonst müssen Sie das örtliche Orchester darum bitten.
Zum Testament: Um Ihre Wertsachen und Gegenstände zu vererben, benötigen Sie ein Testament. Das muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Ein Testament müssen Sie an einem sicheren Ort aufbewahren oder einer Vertrauensperson übergeben.
Telefon: 044 259 88 44/99 (Di, Mi 10‒11 Uhr, Fr 13‒15 Uhr)
Mailen Sie an:
heisser.draht@blick.ch.
Schreiben Sie an
Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt.
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