Wegen Baulärm
Müssen wir jetzt weniger Miete zahlen?

Wir sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Auf dem Nachbargrundstück werden vier neue Mehrfamilienhäuser gebaut. Der andauernde Lärm ist unerträglich. Können wir beim Vermieter eine Mietzinsreduktion verlangen? Name der Redaktion bekannt
Publiziert: 30.11.2007 um 11:13 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:42 Uhr

So rät der Heisse Draht:

Ja, Sie können beim Vermieter um eine Mietzinsherabsetzung nachsuchen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Vermieter Verursacher des Baulärms ist oder nicht. Vorher sollten Sie jedoch den Vermieter über die Immission informieren. Das Recht auf Mietzinsreduktion beginnt nämlich erst, wenn der Vermieter den Mangel kennt. Durch den Baulärm sind Sie sozusagen im vertragsgemässen Gebrauch Ihrer Wohnung beeinträchtigt. Diese Störung der Wohnqualität ist rechtlich ein Mangel. Ein solcher ist Voraussetzung für eine Reduktion.

Die Höhe der Herabsetzung ist von der Schwere des Mangels abhängig. Der Preisnachlass richtet sich nach der Intensität der Immissionen. Auch bei anderen Mängeln wie z.B. einem defekten Kühlschrank, Schimmelpilz an den Wänden oder Umbauarbeiten in der Wohnung stellt sich die Frage nach der gerechten Mietzinsherabsetzung. Der Jurist Martin Züst sammelt seit Jahren Gerichtsentscheide zu diesem Problemkreis und stellt sie in einer aktuellen Liste zusammen: www.mieterverband.ch. Unter «Mietrecht online» kann die Liste «Mietzinssenkung bei Mängeln» konsultiert werden.

Schwerste Bauimmissionen vom Nachbargrundstück durch Bulldozer, Presslufthammer und Sprengungen führten in einem Fall zu einer Reduktion von 35%. Ansonsten liegt die Herabsetzung infolge Baulärm zwischen 15% und 30%. Falls keine Einigung mit dem Vermieter gelingt, können Sie Ihr Begehren vor der Schlichtungsbehörde in Mietsachen anbringen.

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Nicole Fernández
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