Sozialhilfe
Jetzt zahlt der Opa für seine Enkel

Publiziert: 27.11.2007 um 15:32 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:47 Uhr
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Meine Tochter hat den Falschen geheiratet. Wir wussten das von Anfang an. Jetzt hat sich der Typ aus dem Staub gemacht und ist in seinem Heimatland verschwunden. Meine Tochter ist mit den beiden Buben (2 und 3 1/2 Jahre) alleine. Sie kann nicht arbeiten und ist auf Sozialhilfe angewiesen. Jetzt kommt die Behörde und fordert von mir Verwandtenunterstützung. Ich bin nicht arm. Aber das ist eine Schweinerei. Von Anfang an habe ich ihr gesagt, dass der Typ nichts taugt. Muss ich nun wirklich für meine Enkel aufkommen? Hans V.

So rät der Heisse Draht:

Das Sozialamt handelt aufgrund des Zivilgesetzes Art. 328. Darin geregelt ist die gegenseitige Unterstützung von Eltern, Grosseltern und Kindern. Dabei ist es egal, ob die Eltern mit der Partnerwahl der Kinder einverstanden sind oder an deren Lebenswandel Anstoss nehmen. Einzige Grundlage für die Unterstützung* ist das Einkommen und das Vermögen:

· Einkommen
Verwandtenunterstützung zahlen Sie, wenn Ihr Einkommen doppelt so hoch ist wie ein normales Sozialhilfebudget zuzüglich die üblichen monatlichen Auslagen. Vom Überschuss verlangt das Sozialamt die Hälfte, maximal die ausbezahlte Sozialhilfe.

· Vermögen
Das Vermögen wird berücksichtigt, wenn Alleinstehende mehr als 100000 Franken und Verheiratete mehr als 150000 Franken angespart haben (Zuschlag für Kinder 10000 Franken). Ein Zwanzigstel vom Überschuss wird im Pensionalter für die Verwandtenunterstützung herangezogen.

Ist Ihr Vermögen gebunden, zum Beispiel in einem Haus, kann das Sozialamt sogar mit einer Grundpfandverschreibung auf Ihr Eigenheim die Unterstützung sicherstellen.

* Gemäss SKOS-Richtlinien, für die meisten Kantone verbindlich

Anita Hubert
Rechts- und Sozialberatung mit Anita Hubert, Sozialarbeiterin/ Sozialversicherungs- fachfrau.

Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.

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Fax: 044 259 86 64

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

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