Es geht hier um die Frage, was Sie als Mieterin nutzen dürfen. Klar ist, dass Sie innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten diesbezüglich mit wenigen Beschränkungen frei sind. Weniger klar ist, was darüber hinaus geht. Dürfen Sie auch den Vorplatz oder den Platz unter der Treppe allein oder mit den anderen beanspruchen?
Der Mietvertrag regelt den Bereich Ihres Mietobjektes. Ausserhalb der Wohnung darf ein Mieter grundsätzlich nichts abstellen und lagern. Denn das Gebrauchsrecht beschränkt sich auf die Zimmer, den Keller und die Mitbenützung von bestimmten Einrichtungen wie der Waschküche. Aus rein rechtlicher Sicht dürfen Sie deshalb den Vorplatz oder den Treppenplatz zum Abstellen Ihres Kinderwagens nicht benutzen.
Der Vermieter oder die Verwaltung kann aber eine entsprechende Erlaubnis erteilen. Ich gehe davon aus, dass dies auch in Ihrem Fall bewilligt werden kann. Schliesslich muss der Wagen irgendwo zu stehen kommen, wenn Sie sonst keinen geeigneten Abstellplatz im Erdgeschoss haben.
Wichtig ist, dass die anderen Mieter im Gebrauch oder im Zugang zum Mietobjekt nicht gestört werden. Argumentieren Sie gegenüber der Verwaltung, Ihnen sei nicht zuzumuten, den Kinderwagen jedes Mal in den Keller hinunter- und hinaufzutragen. Eventuell gibt es auch einen anderen geeigneten Ort? Beispielsweise einen Veloraum?
Der Zahnarzt ist ebenfalls Mieter, denke ich. Aus diesem Grund sind seine Anordnungen Ihnen gegenüber nicht verbindlich. Doch vielleicht wird er sich demnächst bei der Verwaltung beschweren. Gehen Sie deshalb als Erste auf diese zu und schildern Sie das Problem. Gemeinsam findet sich bestimmt eine Lösung.
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Post: Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt.
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