- Mietkaution wird immer auf einem Sperrkonto hinterlegt
- Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden
- Der Vermieter hat das Anrecht, durch Mieter verschuldete Schäden an der Immobilie mit der Kaution zu decken
- Der Mieter hat das Anrecht auf den Restbetrag der Kaution
- Wird das volle Mietzinsdepot rückerstattet, muss dies innert 30 Tagen geschehen
Was ist eine Mietkaution?
Beim Einzug in eine Wohnung ist in der Regel eine Mietkaution, auch Mietzinsdepot genannt, in der Höhe von 2-3 Mieten an den Vermieter zu hinterlegen. Die Kaution wird in der Regel auf einem eigens dafür eröffneten Sperrkonto hinterlegt. Kann der Mieter beim Auszug den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen, hat der Vermieter das Anrecht, anfallende Unkosten mit dieser Kaution zu decken. Dazu gehören insbesondere Schäden und Mängel, die während der Wohndauer durch den Mieter in der Immobilie anfallen. Ist die Mietkaution nicht Teil des Mietvertrages besteht für den Vermieter nachträglich kein Anrecht auf ein entsprechendes Depot.
Nach dem Auszug ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution innert 30 Tagen zurückzuzahlen, insofern die Kaution nicht für anfallende Schäden genutzt werden muss. Ist eine Reparatur fällig, erhalten Sie den Restbetrag der Mietkaution zurückerstattet. Weigert sich der Vermieter, Ihnen die Kaution zurückzuerstatten, können sie sich auf der Schlichtungsbehörde melden.
Wie wird die Mietkaution angelegt?
Streitigkeiten um die Mietzinskaution sind im Beobachter-Beratungszentrum häufig Thema. Unbestritten ist, dass die Vermieterschaft als Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis – vor allem für Mietzinse, Nebenkosten und Mieterschäden – eine Kaution in der Höhe von maximal drei Bruttomonatsmietzinsen verlangen darf. Einige Vermieter sind jedoch der Ansicht, sie könnten dieses Geld nach freiem Ermessen aufbewahren.
Das ist falsch: Das Mietrecht schreibt vor, dass die Kaution bei einer Bank auf einem Sperrkonto zu hinterlegen ist, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Nur so ist das Geld bei Zahlungsunfähigkeit oder einem allfälligen Konkurs der Vermieterschaft sicher.
Wann muss die Kaution freigegeben werden?
Viele Streitigkeiten um die Kaution entstehen erst bei Mietende beziehungsweise nach dem Auszug. Viele Vermieter meinen, sie hätten ein Jahr Zeit, um die Kaution freizugeben. Dem ist aber nicht so: Das Mietrecht schreibt vor, dass die Freigabe zu erfolgen hat, sobald die Kaution ihre Funktion erfüllt hat. Das ist normalerweise der Fall, wenn der Mieter sämtliche Mietzinse und Nebenkosten bezahlt hat und auch keine Mieterschäden mehr zu beheben sind. In solchen Fällen sollte die Auszahlung der Kaution problemlos innert 30 Tagen möglich sein.
Kann das Depot von einer Bank auf eine andere gewechselt werden?
Entstehen für den Mieter auf der bisherigen Bank plötzlich Nachteile - wenn diese beispielsweise plötzlich Gebühren für das Sperrkonto erhebt - kann er beim Vermieter den Wunsch äussern, die Bank wechseln zu wollen. Geht der Vermieter nicht auf die Nachfrage ein, darf der Mieter bei ihm eine Schadensersatzforderung einreichen.
Mietkaution hinterlegen: So ist Ihr Geld sicher
- Verlangen Sie vom Vermieter frühzeitig die Kontoangaben, damit Sie die Kaution direkt auf das Sperrkonto überweisen können.
- Wenn Sie vermuten, dass der Vermieter die Kaution nicht wie vorgeschrieben auf einem Sperrkonto hinterlegt hat, das auf Ihren Namen lautet, sollten Sie sich - nach einer erfolglosen schriftlichen Abmahnung - an die Schlichtungsbehörde wenden.
- Fordern Sie vom Vermieter nach Ihrem Auszug die Freigabe der Mietzinskaution, wenn im Abgabeprotokoll keine Mängel vermerkt sind, für die Sie einstehen müssen.
- Lassen Sie das Sperrkonto direkt bei der Bank auflösen, wenn der Vermieter während eines Jahres nach Ihrem Auszug seine Ansprüche nicht über den Rechtsweg geltend gemacht hat.
Hilfreiche Antworten bei Rechtsfragen: Guider ist die Rechtsberatung des Beobachters. Das kompetente Team, bestehend aus über 30 Anwälten, Juristen und Fachexperten, bietet fundiertes Fachwissen und praxisorientierte Antworten, die wirklich weiterhelfen. Mittels Guider erhält man rund um die Uhr Zugriff auf Informationen zu den wichtigsten Rechtsfragen des Alltags – inklusive nützlicher Merkblätter, Musterbriefe, Checklisten und Vertragsvorlagen. Bei komplexen Fragen stehen die Beobachter-Fachexpertinnen und -Fachexperten für eine persönliche Rechtsberatung per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.