Am 1. April wird in der Schweiz wieder fleissig gezügelt. Wenn die Zimmer plötzlich leer sind, wird die eine oder andere Spur sichtbar, von Löchern in den Wänden bis zu Kratzern im Parkettboten. Denn jeder Mieter hinterlässt während der Mietdauer Abnutzungsspuren. Was im normalen Bereich liegt, muss der Mieter nicht zahlen. Stellt der Vermieter bei der Wohnungsabgabe Schäden fest, für die der Mieter aufzukommen hat, ist es höchste Zeit, die Privathaftpflichtversicherung einzuschalten.
Mieterschäden wie etwa Flecken auf dem Teppich, ein Riss im Lavabo oder Kratzer im Parkett übernimmt die Privathaftpflichtversicherung – abzüglich des Selbstbehaltes. Für Letzteren gibt es bei Mieterschäden unterschiedliche Regelungen. Es lohnt sich aber, eine Versicherungsgesellschaft zu wählen, die bei Mieterschäden nur einen Selbstbehalt pro Auszug verlangt und nicht einen Selbstbehalt pro Zimmer.
Sind Sie dabei Umzug organisieren? Unsere Umzugs-Checkliste unterstützt Sie in jeder Phase. So gelingt das Zügeln bestimmt reibungslos.
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Kein Zutritt nach Schlüsselabgabe
Am besten meldet man Schäden der Versicherung frühzeitig. Möchte diese den Schaden nämlich selber begutachten, muss dies vor der Wohnungsabgabe geschehen. Nach der Schlüsselabgabe hat der Mieter kein Zutrittsrecht mehr. Grundsätzlich sollte man grössere Schäden aber jeweils sofort der Versicherung melden und nicht auf den Auszug warten. Als Mieter ist man an die sofortige Meldepflicht gegenüber seiner Versicherung gebunden. Wer einen Schaden zu spät meldet, riskiert, dass die Versicherung den Schaden ablehnt.
Es ist auch empfehlenswert, die Hausverwaltung bereits vor der Abgabe über grössere Schäden zu informieren. So können etwaige Arbeiten bereits vor Einzug des nächsten Mieters begonnen werden. Kann dieser nämlich aufgrund des Schadens, den der alte Mieter verursacht hat, nicht einziehen, kann es teuer werden. Im dümmsten Fall muss der bisherige Mieter für den Mietzinsausfall und weitere Folgekosten einstehen.
Das Bewerbungsschreiben für eine Wohnung ist keine einfache Sache. Hier finden Sie Muster & Vorlagen für die Bewerbung, aber auch Musterbriefe für Vermieter.
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