Ratgeber zum Thema Recht und Soziales
Kündigung wegen Sanierung – Das können Sie tun

«Mein Vermieter will die alte Liegenschaft sanieren und allen Mietern künden. Was können wir tun?» Karin J., Zürich
Publiziert: 15.02.2011 um 10:11 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 21:53 Uhr
Von Nicole Fernandez

Die Schweiz wird von einer gewaltigen Sanierungswelle überrollt. Mieter ganzer Häuserreihen erhalten wegen Sanierungen die Kündigung. Nach den Bauarbeiten werden die Wohnungen neu vermietet – zu höheren Mietzinsen. BLICK zeigt, was zu tun ist, wenn man von einer Haussanierung betroffen ist.

Wann darf den Mietern einer gesamten Liegenschaft gekündigt werden (Leerkündigung)?
Bei einer sanierungsbedürftigen Liegenschaft muss in der Regel der gesamte Innenausbau, die Fassade sowie die Haustechnik erneuert werden. In diesem Fall hat der Vermieter berechtigte Interessen, einen kompletten Umbau durchzuführen. Er darf die Mietverhältnisse vorher auflösen, weil die Renovation dann rascher und kostengünstiger ist. Eine längere Renovationsphase mit entsprechenden Mietzinsreduktionen an die Mieter muss er nicht in Kauf nehmen.

Ist das zulässig?
Das Bundesgericht hält in seiner Rechtsprechung fest, es liege am Vermieter zu entscheiden, ob er die Sanierung seiner Liegenschaft im vermieteten oder leerstehenden Zustand durchführen wolle. In einem Entscheid aus dem Jahre 2009 verlangt es jedoch ein aktuelles und konkretes Kündigungsinteresse: Ein Baugesuch oder eine Baugenehmigung zeigen beispielsweise die effektiven Absichten der Vermieterschaft.

Wann ist eine Kündigung verboten?
Eine Kündigung auf Vorrat – wenn also kein absehbarer Sanierungswunsch zugrundeliegt – ist verpönt und unzulässig. Das gilt auch, wenn ein Mieter für die Sanierungszeit vorübergehend eine andere Unterkunft gefunden hat und er den neuen Mietzins bezahlen kann.

Kann ein Mieter die Kündigung anfechten?
Die Kündigung kann innerhalb 30 Tagen bei der zuständigen Schlichtungsbehörde brieflich angefochten werden. Es gibt auch ein kostenloses Formular auf gerichte-zh.ch (Themen/Miete/Kündigungsschutz).

Wie gehe ich vor?
Mit der Kündigungsanfechtung ist eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu verlangen, also eine Verlängerung der Mietdauer. Dieses Begehren kann schriftlich oder direkt an der Verhandlung gestellt werden. Die Kündigung muss für den Mieter ein Härtefall sein. Das trifft insbesondere auf alte und kranke Mieter zu. Aber auch langjährige Mieter, die quartierverbunden sind, und Familien mit Kindern haben gute Chancen auf Verlängerung.

Wie lange kann die Mietdauer erstreckt werden?
Das Gesetz erlaubt eine maximale Erstreckung von vier Jahren. Die Dauer wird im Einzelfall nach der persönlichen Härte und dem Vermieterinteresse beurteilt.

Muss ich eine neue Wohnung suchen?
Mit der Suche ist trotz Kündigungsanfechtung zu beginnen. Die Schlichtungsbehörde fragt immer danach. Erfolglose Suchbemühungen erhöhen die Chancen auf eine Mietverlängerung.

Lohnt es sich, dem Mieterverband beizutreten?
Viele Mieter schätzen die kostenlose Dienstleistung gegen eine Jahresgebühr von 86 Franken. Kostenlose Rechtsberatung gibt es auch bei den Gerichten.

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Tipps für Mieter
Auf der Homepage des Mieterverbandes (www.mieterverband.ch) gibt es viele nützliche Tipps und konkrete Anleitungen zur Problemlösung. Auch für Nichtmitglieder. Detailfragen werden im Buch «Das Mietrecht im Überblick» von Matthias Brunner erläutert (Saldo Consuprint Verlag, 30 Franken).
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