Wegen Vogelgrippe
Schweiz löst Alarmstufe rot aus

Der Bund erachtet die Vogelgrippe-Gefahr in der Schweiz als gross. Er empfiehlt konkrete Massnahmen zum Schutz der Tierbestände.
Publiziert: 07.02.2020 um 11:47 Uhr
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Geflügelmastbetrieben wird empfohlen ein Ausschlussverfahren bei den Tieren durchzuführen. (Archiv)
Foto: Klaus Petrus

Auslöser für die Hochstufung sind bestätigte Fälle von hochansteckender Vogelgrippe in kommerziellen Trutenmastbetrieben in Polen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bekanntgab. Auch aus Ungarn, der Slowakei, Rumänien und Tschechien liegen bestätigte Fälle bei Puten, Legehennen, Enten, Gänsen und Perlhühnern aus Mastbetrieben oder Hobbyhaltungen vor.

Neues Virus aus Russland

Bei der neusten hochpathogenen Geflügelpest handelt es sich um den Subtyp H5N8. Das BLV geht von einem neu assortierten Virus mit mutmasslichem Ursprung in Russland aus. Auch bei einem Wildvogel in Deutschland wurde das hochansteckende Virus diagnostiziert.

Ob von den Wildvögeln eine Gefahr für das hiesige Nutzgeflügel ausgeht, hängt vom Zugverhalten der Wildvögel ab. Sollte in den nächsten Tagen eine Kältewelle auftreten, könnten die aufgrund der milden Witterung stationär gebliebenen Vögel doch noch südwärts ziehen und auf den Mittellandseen der Schweiz ankommen.

Verbreitet werden könnte das Virus auch wegen der intensiven europäischen Handelsbeziehungen im Geflügelsektor. Die betroffenen Staaten haben unterdessen die erforderlichen Massnahmen getroffen. Dabei wird namentlich der Handel mit Tieren aus betroffenen Gebieten unterbunden.

Erhöhtes Risiko in der Schweiz

Das BLV schreibt, wegen der Zugvögel im Überwinterungsgebiet in der Schweiz müsse derzeit von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden, dass das Virus eingeschleppt werde. Die Geflügelhalter werden aufgefordert, die Hygiene- und Biosicherheitsmassnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und nötigenfalls zu verbessern.

Die Früherkennung ist laut BLV zentral. Es bittet die Bevölkerung, wachsam zu sein und tote beziehungsweise kranke wildlebende Wasservögel einem Wildhüter oder dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Untersuchung von toten und kranken Wildwasservögeln sei nötig, damit ein aktuelles Seuchengeschehen möglichst früh erkannt werden könne.

Seit Mitte Dezember 2019 wurden gemäss einer Aufstellung des BLV insgesamt sechs tote Wildwasservögel, meist Höckerschwäne, aus dem Genfer-, Bieler- und Wohlensee untersucht. In allen Fällen war der Befund negativ, die Tiere waren also nicht an Vogelgrippe erkrankt beziehungsweise gestorben.

Untersuchungen für Geflügelmastbetriebe empfohlen

Betreiber von Geflügelmastbetrieben wird die Durchführung einer Ausschlussuntersuchung empfohlen. Seit Dezember 2019 hat laut BLV kein Betrieb eine solche durchgeführt. Verdächtig sind Tiere, die ausgeprägt an Atemproblemen leiden und deren Legeleistung sinkt. Hinweis auf einen Vogelgrippe-Befall kann zudem eine hohe Mortalität sein.

Letztmals hatte der Bund am 18. März 2017 nach rund viermonatiger Dauer Präventionsmassnahmen zur Vogelgrippe aufgehoben. Zuvor waren mehrere Wildvögel am Virus verendet, beim Hausgeflügel wurden dagegen keine Fälle bekannt.

Wie viele bekannte Fälle gibt es?

Insgesamt gab es 121 bestätigte Fälle auf 376 analysierte Tiere. Es handelte sich vorwiegend um Reiherenten, Möwen und Schwäne. Der letzte bestätigte Fall von Vogelgrippe stammt von Ende Dezember 2017 aus Erlach BE am Bielersee. (SDA)

Die Vogelgrippe

Das Vogelgrippevirus, in der Fachwelt H5N1 genannt, tauchte erstmals 1997 in Hongkong auf. Es befällt Vögel aller Art und führt meist zum Tod. Auch Menschen können sich beim Kontakt mit infizierten Tieren anstecken.

Richtig gefährlich wäre, wenn sich das Virus so verändert, dass es leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Dann spricht man von einer Pandemie, die Folge wären Millionen von Toten. Ob und wann sie ausbricht, weiss niemand. Experten glauben, dass Übertragungen von Mensch zu Mensch bereits stattfinden.

Die WHO kennt sechs Pandemie-Alarmstufen und die Früherkennung einer möglichen Verbreitung ist zentral. 2005/06 erreichte die Vogelgrippe auch die Schweiz, so wurden in Luzern infizierte Wildvögel entdeckt. Auch heute gibt es vor allem im asiatischen Raum immer wieder Übertragungen von Geflügel auf Menschen mit Todesfolge. Nur redet heute kaum jemand mehr davon.

Das Vogelgrippevirus, in der Fachwelt H5N1 genannt, tauchte erstmals 1997 in Hongkong auf. Es befällt Vögel aller Art und führt meist zum Tod. Auch Menschen können sich beim Kontakt mit infizierten Tieren anstecken.

Richtig gefährlich wäre, wenn sich das Virus so verändert, dass es leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Dann spricht man von einer Pandemie, die Folge wären Millionen von Toten. Ob und wann sie ausbricht, weiss niemand. Experten glauben, dass Übertragungen von Mensch zu Mensch bereits stattfinden.

Die WHO kennt sechs Pandemie-Alarmstufen und die Früherkennung einer möglichen Verbreitung ist zentral. 2005/06 erreichte die Vogelgrippe auch die Schweiz, so wurden in Luzern infizierte Wildvögel entdeckt. Auch heute gibt es vor allem im asiatischen Raum immer wieder Übertragungen von Geflügel auf Menschen mit Todesfolge. Nur redet heute kaum jemand mehr davon.

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