Hund entlaufen
Was muss man jetzt tun?

Meiner Tochter ist ihr kleiner, süsser Hund entlaufen. Sie hat sich bei der Polizei gemeldet. Die hat bisher keine Meldung über einen zugelaufenen Hund erhalten. Was kann meine Tochter sonst noch machen? Wie müsste ein Finder überhaupt vorgehen? Ist es etwa strafbar, den Hund einfach zu behalten?
Publiziert: 11.09.2018 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2018 um 16:20 Uhr
Was tun wenn Hund entlaufen ist?

Es ist richtig sofort mit der Suche anfangen. In der Regel bewegen sich die vermissten Hunde im Umkreis des Entlaufortes. Sie sind oft an gewohnten Spazierwegen wieder anzutreffen. Viele Hunde finden den Weg zu ihrem Zuhause selber wieder, auch nach mehreren Tagen. Andere sind dazu nicht in der Lage – sie sind verstört und verirren sich.

Hund entlaufen: Was tun?

Die Hundebesitzer müssen sofort eine Meldung machen, falls das Tier vermisst wird. Der schweizerische Tierschutzverein hat dafür eine eigene Website: Auf www.tierschutz.ch kann man  das vermisste Tier anmelden, am besten mit Foto. Diese Publikation ist kostenlos.

In der Schweiz müssen alle Hunde mit einem Chip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS eingetragen sein. Deswegen kann ein Finder die Eigentümerin eines streunenden Hundes schnell ausfindig machen. Falls nicht, obliegt ihm seit dem 1. April 2003 eine gesetzliche Anzeigepflicht: Er muss die kantonale Meldestelle über den Fund informieren. Unterlässt er das, macht sich die Person gemäss Art. 332 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Muss man einen Finderlohn geben?

Der Finderlohn liegt übrigens gemäss der Praxis bei 10 Prozent des Wertes des Tieres. Natürlich ist das unter Umständen schwierig zu bestimmen. Wird das Tier in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt gefunden, gibt es keine Entschädigung.

Zudem gilt: Ein Finder wird laut Gesetz nach zwei Monaten neuer Eigentümer des Tieres. Aber nur, falls er seiner Anzeigepflicht nachkommt und die wahre Eigentümerin nicht festgestellt werden konnte.

Die alte Regelung war fünf Jahre – das wurde aber als nicht tiergerecht eingestuft: Denn nach mehr als zwei Monaten sucht der Eigentümer das Tier nicht mehr. Der neue Tierhalter, der sich um das Tier kümmert, soll deshalb Eigentümer werden.

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