Mein Mann hat grosse Schulden – zahl ich da mit?

Mein Ehemann hat sehr viele Schulden in die Ehe mitgebracht. Damit war eine Weile Ruhe. Denn er hat vor ein paar Jahren einen Privatkonkurs durchgeführt. Jetzt, seit wir verheiratet sind, fangen die Inkassobüros wieder an, uns zu bedrängen. Heisst das, dass ich auch mitzahlen muss bei seinen Schulden? Oder ist er alleine dafür verantwortlich? Rosa K.
Publiziert: 13.05.2009 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2018 um 18:49 Uhr
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Jeder ist für seine eigenen Schulden verantwortlich. Die Verlustscheine Ihres Mannes sind vor der Ehe entstanden – diese zahlt er selber zurück. Macht er neue Schulden für seine Bedürfnisse, werden die ihm auch weiterhin direkt belastet. Nur wenn Sie als Ehefrau mitunterschreiben oder es sich um eine Anschaffung für den gemeinsamen Haushalt handelt, können Sie auch belangt werden.Die alten Konkursverlustscheine können wieder neu betrieben werden. Dadurch kann es zur Lohnpfändung bei Ihrem Mann kommen. Wie sieht das für Ihr Familienbudget aus, wenn der Mann gepfändet wird?Einkommen Mann: 5000 Fr.Einkommen Frau: 5000 Fr.Total: 10 000 Fr.Betreibungsrechtliches Existenzminimum Paar: 6000 Fr.Das Existenzminimum Ihres Mannes beträgt die Hälfte, also 3000 Franken. So bleibt eine pfändbare Quote von monatlich 2000 Franken (5000 Franken Lohn abzüglich 3000 Franken betreibungsrechtliches Existenzminimum). Kommt es jetzt zur Betreibung, kann der Betreibungsbeamte monatlich 2000 Franken beim Arbeitgeber abholen. Ihr Mann kann einem neuen Betreibungszyklus zuvorkommen. Er hat die Möglichkeit, seine Gläubiger anzuschreiben und ihnen dabei ein Angebot für den Rückkauf der Verlustscheine zu machen. Oft sind Gläubiger dankbar, wenn überhaupt etwas aus den Verlustscheinen wieder zurückkommt. Die Rückkaufsangebote hängen von der pfändbaren Lohnquote ab. Wie ein Rückkauf der Verlustscheine funktioniert, finden Sie unter www.schulden.ch.Brauchen Sie Hilfe bei der Sanierung der Verlustscheine? Sie finden unter dem gleichen Link Ihre nächste Schuldenberatungsstelle.
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