Fux über Sex – die Top 10 des Jahres
Platz 6: «Ich fand den Porno der Ex»

Am Jahresende ziehen viele Bilanz – auch Caroline Fux. Die BLICK-Sexberaterin hat die Top 10 ihrer meistangeklickten Kolumnen zusammengestellt. Auch zu Platz 6 liefert sie wieder ein «Nachspiel» mit.
Publiziert: 28.12.2014 um 15:25 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 19:36 Uhr

Mir (51) ist eine bizarre Geschichte passiert: Ich war seit längerem von meiner Frau geschieden. Leider ist sie kürzlich verstorben, und ich habe geholfen, ihre Wohnung zu räumen. Dabei habe ich auch ihr elektronisches Fotoarchiv gesichtet. Ich stiess dabei auf einen Sexfilm, den sie mit ihrem neuen Freund gedreht hatte. Jetzt verfolgen mich diese Eindrücke! Wie werde ich diese wieder los? Ich schäme mich, meiner Freundin davon zu erzählen.  Bernhard

Lieber Bernhard

Da es kein Patentrezept für schnelles Vergessen gibt, wird in dieser Angelegenheit die Zeit dein bester Freund sein. Dabei hilft es, eine Balance zwischen Verarbeiten und Zur-Seite-schieben zu finden. Wenn du krampfhaft versuchst, jedes auch noch so kleine Aufflackern einer Erinnerung abzuschütteln, halten sich die Bilder umso hartnäckiger. Mach dich also nicht verrückt wegen dieser Flashbacks. Das Erlebnis hat dich aufgewühlt. Somit ist es normal, dass es eine Weile dauert, bis du es verarbeitet hast.

Lass die Bilder zu, wenn sie auftauchen. Registriere, dass sie da sind, aber verabschiede dich dann bewusst von ihnen. Dabei kann eine Visualisierung helfen: das Wegtreiben eines Schiffchens auf einem Fluss, ein Wolke, die über den Himmel zieht, oder auch das Zerknüllen und Wegwerfen eines Papiers.

Das Video scheint (mehr oder weniger) ein Zufallsfund gewesen zu sein, der dir den Abschied von deiner Ex-Frau und den Trauerprozess nicht gerade einfacher macht. Ob du das Erlebnis überhaupt mit ­deiner Freundin teilen willst, hängt davon ab, wie sehr es eure Beziehung betrifft.

Aktuell klingt es nämlich eher nach deinem persönlichen Kampf. Wenn du die Sache also in eure Beziehung einbringst, dann wohl eher deshalb, weil du dir Unterstützung erhoffst, als dass du es aus moralischer Pflicht tust.

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Das Nachspiel

Einer der besten Ratschläge im Leben lautet: Man soll nur fragen, wenn man auch die Antwort hören will. Gleiches gilt auch fürs Gucken oder sogar fürs Schnüffeln (wobei das nicht heissen soll, dass die Durchsicht des Fotoarchivs der verstorbenen Ex-Ehefrau automatisch ein Übergriff gewesen ist).

Neugier, die ins mehr oder weniger grosse Unglück führt, ist beim Sex und in der Liebe ein Dauerthema. Die Frage, ob der/die Ex im Bett gut war, verbessert selten die eigenen sexuellen Erlebnisse, das Wissen über eine Affäre (und schon gar nicht irgendwelche schmerzhaften Details) ist kein garantierter Schritt zurück ins glückliche Paarleben. Das Lesen von längst verjährten Liebesbriefen kann topaktuelle Dramen auslösen, und so manches Erotikfilmli hat schon nachhaltig verstört. Egal, ob darin die Ex vorkam oder sonst ein pikanter Inhalt, den man danach nicht aus dem Kopf bekam.

Die verständlicherweise gequälte Frage an den Sexratgeber kommt dann postwendend: Wie kann ich vergessen? Am liebsten komplett und auf Knopfdruck. Aber qualvolle Erinnerungen oder lästige Bilder lassen sich nun mal nicht mit einem simplen Trick löschen. Es braucht eine Balance zwischen «Hinschauen» und «Ziehenlassen», und die ist oft schwer zu finden. Vor allem aber braucht es eines: Zeit. Manchmal unerträglich viel Zeit.

Zum Abschluss möchte der Leser wissen, ob er seine Not mit seiner Partnerin teilen soll. Prinzipiell kann es eine grosse Ressource sein, wenn man Dinge gemeinsam bewältigen kann. In diesem Fall wirkte es aber mehr so, als ob sich der Leser moralisch verpflichtet fühlte, den ihm peinlichen Fund beichten zu müssen. Müssen tut er nicht. Das Fotoarchiv der verstorbenen Ex-Frau zu sichten, ist nicht pauschal Übergriff. Es kann sogar ein wichtiger Teil der Trauberbewältigung sein. Denn nur weil man geschieden ist, ist nicht jede Verbindung und jedes Wohlwollen automatisch aufgelöst. Es wäre wohl klüger gewesen, eine vermutlich schon verräterisch beschriftete Datei links liegen zu lassen. Aber passiert ist nun mal passiert.

Ober der Leser beichten will, muss er selber entscheiden. Er kann besser einschätzen, wie seine Partnerin reagiert, er weiss mehr über die Art und Weise, wie die beiden Probleme dieser Art lösen. Ich kann Einschätzungen geben, Wege aufzeigen, Wahrscheinlichkeiten aufzeigen. Aber ich habe weder Garantien noch die Detailkenntnis, die für den besten Entscheid nötig ist. Ganz zu schweigen davon, dass jeder die Verantwortung für seinen Weg schlussendlich selber tragen muss.

Einer der besten Ratschläge im Leben lautet: Man soll nur fragen, wenn man auch die Antwort hören will. Gleiches gilt auch fürs Gucken oder sogar fürs Schnüffeln (wobei das nicht heissen soll, dass die Durchsicht des Fotoarchivs der verstorbenen Ex-Ehefrau automatisch ein Übergriff gewesen ist).

Neugier, die ins mehr oder weniger grosse Unglück führt, ist beim Sex und in der Liebe ein Dauerthema. Die Frage, ob der/die Ex im Bett gut war, verbessert selten die eigenen sexuellen Erlebnisse, das Wissen über eine Affäre (und schon gar nicht irgendwelche schmerzhaften Details) ist kein garantierter Schritt zurück ins glückliche Paarleben. Das Lesen von längst verjährten Liebesbriefen kann topaktuelle Dramen auslösen, und so manches Erotikfilmli hat schon nachhaltig verstört. Egal, ob darin die Ex vorkam oder sonst ein pikanter Inhalt, den man danach nicht aus dem Kopf bekam.

Die verständlicherweise gequälte Frage an den Sexratgeber kommt dann postwendend: Wie kann ich vergessen? Am liebsten komplett und auf Knopfdruck. Aber qualvolle Erinnerungen oder lästige Bilder lassen sich nun mal nicht mit einem simplen Trick löschen. Es braucht eine Balance zwischen «Hinschauen» und «Ziehenlassen», und die ist oft schwer zu finden. Vor allem aber braucht es eines: Zeit. Manchmal unerträglich viel Zeit.

Zum Abschluss möchte der Leser wissen, ob er seine Not mit seiner Partnerin teilen soll. Prinzipiell kann es eine grosse Ressource sein, wenn man Dinge gemeinsam bewältigen kann. In diesem Fall wirkte es aber mehr so, als ob sich der Leser moralisch verpflichtet fühlte, den ihm peinlichen Fund beichten zu müssen. Müssen tut er nicht. Das Fotoarchiv der verstorbenen Ex-Frau zu sichten, ist nicht pauschal Übergriff. Es kann sogar ein wichtiger Teil der Trauberbewältigung sein. Denn nur weil man geschieden ist, ist nicht jede Verbindung und jedes Wohlwollen automatisch aufgelöst. Es wäre wohl klüger gewesen, eine vermutlich schon verräterisch beschriftete Datei links liegen zu lassen. Aber passiert ist nun mal passiert.

Ober der Leser beichten will, muss er selber entscheiden. Er kann besser einschätzen, wie seine Partnerin reagiert, er weiss mehr über die Art und Weise, wie die beiden Probleme dieser Art lösen. Ich kann Einschätzungen geben, Wege aufzeigen, Wahrscheinlichkeiten aufzeigen. Aber ich habe weder Garantien noch die Detailkenntnis, die für den besten Entscheid nötig ist. Ganz zu schweigen davon, dass jeder die Verantwortung für seinen Weg schlussendlich selber tragen muss.

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