Grundlage für Ihren Anspruch ist der Versicherungsvertrag. Glücklicherweise haben Sie zusammen mit der Hausrat-Versicherung den Diebstahl zusätzlich versichert. Sonst würde Ihnen die Versicherung nichts vergüten. Der Aufpreis hat sich somit für Sie gelohnt.
Der Versicherer ersetzt in der Regel den entstandenen Schaden nach Abzug des Selbstbehaltes. Das wäre der Kaufpreis für zwei neue Geräte. Denn die meisten Versicherungen entschädigen die Sachen auf der Basis des «Neuwertes».
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass höchstens die in der Police aufgeführte Versicherungssumme bezahlt wird. Deshalb sollte diese dem effektiven Neuwert der versicherten Sache entsprechen. Eine sogenannte «Unterdeckung» wäre somit für den Versicherungsnehmer unvorteilhaft. Mit einer periodischen Überprüfung der Versicherungssumme kann dies verhindert werden.
Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob die Versicherungssumme zum «Neuwert» versichert ist. Dann ist der heutige Neuanschaffungspreis für die Geräte geschuldet. Das sind die Kosten für den Kauf eines neuen Laptops und Fotoapparates. Vom geschuldeten Betrag ist noch der Selbstbehalt abzuziehen.
Schreiben Sie Ihrer Versicherung und bestehen Sie darauf, dass die Neuanschaffungskosten der Geräte übernommen werden. Wenn Sie Ihre Forderung mit genauen Modell- und Preisangaben der Geräte belegen können, erleichtert dies die Angelegenheit.
Zum Schluss noch dies: Anders als die Hausratversicherung kommt die Haftpflichtversicherung nur für den Zeitwert einer Sache auf. Das heisst, die Wertverminderung durch Gebrauch wird dann berücksichtigt.
Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99;
Dienstag und Mittwoch 10 bis 11 Uhr, Freitag 13 bis 15 Uhr.
Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich
Fax: 044 259 86 64
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
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