Laptop geklaut - zahlt die Versicherung genug?

Mir wurde meine Tasche mit Notebook und Kamera gestohlen. Das identische Modell des Laptops gibt es im Handel nicht mehr. Die günstigste Konfiguration des Nachfolgemodells der gleichen Baureihe kostet 1660 Franken. Die Kamera war nur ein Jahr alt und kostete 800 Franken. Die Versicherung will mir nur 1600 Franken bezahlen. Ist das genug? Sabine. R (Name geändert)

Grundlage für Ihren Anspruch ist der Versicherungsvertrag. Glücklicherweise haben Sie zusammen mit der Hausrat-Versicherung den Diebstahl zusätzlich versichert. Sonst würde Ihnen die Versicherung nichts vergüten. Der Aufpreis hat sich somit für Sie gelohnt.

Der Versicherer ersetzt in der Regel den entstandenen Schaden nach Abzug des Selbstbehaltes. Das wäre der Kaufpreis für zwei neue Geräte. Denn die meisten Versicherungen entschädigen die Sachen auf der Basis des «Neuwertes».

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass höchstens die in der Police aufgeführte Versicherungssumme bezahlt wird. Deshalb sollte diese dem effektiven Neuwert der versicherten Sache entsprechen. Eine sogenannte «Unterdeckung» wäre somit für den Versicherungsnehmer unvorteilhaft. Mit einer periodischen Überprüfung der Versicherungssumme kann dies verhindert werden.

Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob die Versicherungssumme zum «Neuwert» versichert ist. Dann ist der heutige Neuanschaffungspreis für die Geräte geschuldet. Das sind die Kosten für den Kauf eines neuen Laptops und Fotoapparates. Vom geschuldeten Betrag ist noch der Selbstbehalt abzuziehen.
Schreiben Sie Ihrer Versicherung und bestehen Sie darauf, dass die Neuanschaffungskosten der Geräte übernommen werden. Wenn Sie Ihre Forderung mit genauen Modell- und Preisangaben der Geräte belegen können, erleichtert dies die Angelegenheit.

Zum Schluss noch dies: Anders als die Hausratversicherung kommt die Haftpflichtversicherung nur für den Zeitwert einer Sache auf. Das heisst, die Wertverminderung durch Gebrauch wird dann berücksichtigt. 

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