In der Schweiz hängt die Höhe einer Versicherungsleistung direkt vom verdienten Lohn ab. Das gilt für die Arbeitslosen-, Krankheits-, Unfall- und Altersleistungen. Das heisst für Sie als Teilzeitler, dass Sie in allen Versicherungsbereichen im Risikofall viel weniger erhalten als jemand, der 100 Prozent arbeitet.
Wie sieht das nun bei den einzelnen Versicherungen aus?
Arbeitslosigkeit: Arbeitslose Personen mit Kindern erhalten 80 Prozent des bisherigen Lohnes. Liegt der Verdienst allerdings unter 500 Franken monatlich, gibt es kein Taggeld von der Arbeitslosenversicherung.
Krankheit und Unfall: Hier setzt zuerst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ein. Dieser muss je nach Anstellungsdauer zwischen ein paar Wochen und mehreren Monaten weiter bezahlen. Hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung, zahlt sie während zwei Jahren 80 Prozent des Lohnes. Dies gilt auch für die Unfallversicherung. Wer unter acht Stunden wöchentlich arbeitet, braucht eine Unfallversicherung für den privaten Bereich.
AHV und IV: Viele Jahre Teilzeitarbeit ergeben weniger Alters- oder Invalidenrente. Doch die AHV ist die einzige Versicherung, welche die Erziehungsund Betreuungsarbeit belohnt. Frauen und Männer, die Kinder erziehen oder Familienmitglieder betreuen, erhalten zusätzlich Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Pensionskasse: Ist Ihr Lohn tiefer als 20520 Franken jährlich, sind Sie bei der Pensionskasse nicht angeschlossen. Bei höherem Verdienst erhalten Sie je nach Höhe Ihrer Beiträge eine Pensionsrente. Die Pensionskasse zahlt sowohl im Alters-wie im Invaliditätsfall.
Weitere Infos gibts unter: www.fairplay-at-work.ch
Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99;
Dienstag und Mittwoch 10 bis 11 Uhr, Freitag 13 bis 15 Uhr.
Schreiben Sie:
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Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich
Fax: 044 259 86 64
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
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