Teilzeit-Arbeit – wie wirkt sich das auf die Versicherungen aus?

Bald kommen unsere Zwillinge auf die Welt. Mein Partner und ich möchten uns die Arbeit teilen. Beide wollen wir Teilzeit arbeiten - er 80 Prozent und ich 60 Prozent. Voraussichtlich machen auch unsere Arbeitgeber mit, was heute ja nicht selbstverständlich ist. Nur sind wir noch unsicher, welche Auswirkungen die beiden Teilzeitjobs auf unsere Versicherungssituation haben. Laura K.
Publiziert: 11.02.2009 um 11:49 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:04 Uhr

In der Schweiz hängt die Höhe einer Versicherungsleistung direkt vom verdienten Lohn ab. Das gilt für die Arbeitslosen-, Krankheits-, Unfall- und Altersleistungen. Das heisst für Sie als Teilzeitler, dass Sie in allen Versicherungsbereichen im Risikofall viel weniger erhalten als jemand, der 100 Prozent arbeitet.

Wie sieht das nun bei den einzelnen Versicherungen aus?

Arbeitslosigkeit: Arbeitslose Personen mit Kindern erhalten 80 Prozent des bisherigen Lohnes. Liegt der Verdienst allerdings unter 500 Franken monatlich, gibt es kein Taggeld von der Arbeitslosenversicherung.

Krankheit und Unfall: Hier setzt zuerst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ein. Dieser muss je nach Anstellungsdauer zwischen ein paar Wochen und mehreren Monaten weiter bezahlen. Hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung, zahlt sie während zwei Jahren 80 Prozent des Lohnes. Dies gilt auch für die Unfallversicherung. Wer unter acht Stunden wöchentlich arbeitet, braucht eine Unfallversicherung für den privaten Bereich.

AHV und IV: Viele Jahre Teilzeitarbeit ergeben weniger Alters- oder Invalidenrente. Doch die AHV ist die einzige Versicherung, welche die Erziehungsund Betreuungsarbeit belohnt. Frauen und Männer, die Kinder erziehen oder Familienmitglieder betreuen, erhalten zusätzlich Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Pensionskasse: Ist Ihr Lohn tiefer als 20520 Franken jährlich, sind Sie bei der Pensionskasse nicht angeschlossen. Bei höherem Verdienst erhalten Sie je nach Höhe Ihrer Beiträge eine Pensionsrente. Die Pensionskasse zahlt sowohl im Alters-wie im Invaliditätsfall.

Weitere Infos gibts unter: www.fairplay-at-work.ch

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