Einerseits fragst du, ob du Überstunden machen musst, du müssest doch lernen, und andererseits möchtest du das Geld daraus.
Auch Lehrlinge können bei besonderen Anlässen zu Überstunden herangezogen werden. Sie können dabei ja auch was lernen. Aber sicher nicht so, dass du deshalb mit deinem Lernen zu kurz kommst.
Ein Lehrling darf maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten, und das in einem Zeitraum von 12 Stunden. Also kann dein Chef dir nicht endlos Mittagspause geben und dich dann bis spätabends beschäftigen.
Während der Lehre macht es Sinn, die Überstunden mit Freizeit abzugelten. Klappt das nicht, müssen die Überstunden, welche die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreiten, mit mindestens 125 Prozent des Lohnes entschädigt werden. Es gibt auch Arbeitgeber, die Überstunden der Lehrlinge mit dem Hilfsarbeiterlohn bezahlen.
Für eine Kündigung braucht es sehr gute Gründe. Meistens werden Lehrverhältnisse wegen mangelndem Berufsinteresse oder aus persönlichen Gründen aufgelöst. Die Probleme mit deiner Überzeit sollte nicht zur Kündigung führen. Such das Gespräch mit dem Berufsbildungsverantwortlichen in deinem Betrieb oder melde dich sonst beim kantonalen Berufsbildungsamt – die finden Lösungen.
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Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.
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