Ich heirate - wie viel frei bekomme ich?

In meinem Betrieb bin ich der Erste, der heiratet. Deshalb hatten wir in der Pause eine heftige Diskussion, wie viele Freitage ich dafür kriegen soll. Diese Diskussion geht immer los, wenn einer von uns einen Anlass hat. Mein Kollege musste sich um einen freien Tag für den Umzug heftig streiten. Ist das irgendwo geregelt, sodass wir unserem knausrigen Chef etwas vorhalten können? Hansheiri Z.
Publiziert: 10.06.2008 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:11 Uhr
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Sie suchen einen Gesetzestext, der Ihnen sagt, bei Heirat gibt es so und so viele Tage frei. Leider gibt es dieses Gesetz nicht – das zuständige Obligationenrecht sagt lediglich: Dem Arbeitnehmer sind die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren. Was ist nun üblich? Zuerst gilt Ihr Arbeitsvertrag – viele Firmen haben in einem Reglement zum Arbeitsvertrag die Freitage geregelt. Ausserdem müssen Sie sich erkundigen, ob Ihre Branche einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt ist. Viele GAVs legen die Freitage für die ganze Arbeitnehmerschaft fest. Kommen Sie mit dem GAV nicht weiter, gilt die allgemeine Rechtsprechung für Ihren Betrieb: Umzug: 1 Tag Eigene Hochzeit: 2 bis 3 Tage Naher Verwandter heiratet: 1 Tag Todesfall in Familie: 1 bis 3 Tage Geburt des eigenen Kindes: 1 Tag Militärische Rekrutierung und Inspektion: ½ bis 1 Tag Vorstellungstermin während der Kündigungszeit: maximal ½ Tag pro Woche Für Arztbesuche oder Behördengänge muss man die nötige Zeit zugesprochen bekommen. Der Chef kann von den Angestellten aber verlangen, dass nicht dringende Besuche auf ausserhalb der Arbeitszeit oder auf Randzeiten gelegt werden müssen.
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