Das war Schwarzarbeit. Sie haben hinter dem Rücken der Arbeitslosenversicherung gearbeitet. Das war sehr ungeschickt. Denn Ihr Kollegenjob wäre bei der Kasse als Zwischenverdienst durchgegangen. Sie hätten einen Teil des Lohnes behalten und gleichzeitig für eine längere Arbeitslosigkeit vorsorgen können. Jetzt aber werden Sie mit massiven Strafen eingedeckt: Strafanzeige wegen zu Unrecht bezogener Versicherungsleistungen, Rückforderung der bezogenen Taggelder und Sperrtage.
Strafen und Bussen für Schwarzarbeit
Die Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug kann Ihnen Bussen bis zu 30 000 Franken und Gefängnis bis zu 6 Monaten einbringen.
Die Anzahl der Sperrtage hängt einerseits von der Art des Vergehens ab. Andererseits ist auch wichtig, ob Sie diese vorsätzlich hintendurch gearbeitet haben. Die Arbeitslosenversicherung kennt hier drei Kategorien:
- 1 – 15 Sperrtage erhalten Sie, wenn Sie Termine verpassen, Weisungen nicht befolgen oder sich zu wenig um Arbeit bemühen.
- 16 – 30 Sperrtage blühen Ihnen, wenn Sie einen Kurs der Arbeitslosenkasse nicht besuchen.
- 31 – 60 Sperrtage gibt es für abgelehnte Jobs und selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.
Sie gehören zur letzten Kategorie. Das heisst, Sie werden während drei Monaten kein Taggeld erhalten und trotzdem die ganzen Suchbemühungen, RAV-Kontakte und Auflagen der Arbeitslosenversicherung befolgen müssen.
Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.
Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich
Fax: 044 259 86 64
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
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