Ja, das wäre der richtige Weg gewesen. Denn das Arbeitslosentaggeld berechnet sich aufgrund der letzten Einkommen. Melden Sie sich jetzt arbeitslos, sind die Basis für die Berechnung die letzten Einkommen als Stundenlöhner. Normalerweise werden die letzten sechs Monatseinkommen herangezogen. Vom bisherigen Lohn gibt es 70 oder 80% Arbeitslosentaggeld. 80% erhalten Arbeitslose, deren Taggeld niedriger als 140 Franken ist, die Unterhaltspflichten haben oder invalid sind.
Ich weiss nicht, weshalb Sie sich nicht ans Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gewendet haben. Ich weiss nur, dass Sie sich viel vergeben haben: Das RAV bietet Ihnen Kurse im Bereich Bewerbung, zeigt offene Jobs, kann Ihnen Weiterbildungen zahlen oder Sie sogar auf dem Weg in die Selbständigkeit begleiten. In Ihrem Alter ist es schwierig, eine neue Stelle zu finden. Deswegen müssen Sie jede Hilfe annehmen und sich nicht aus falscher Scham durchwursteln.
Trotzdem hoffe ich, dass das zukünftige Arbeitslosentaggeld für Ihren Lebensunterhalt ausreicht – sonst bleibt Ihnen nur der Gang aufs Sozialamt.
Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.
Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich
Fax: 044 259 86 64
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
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