Heisser Draht
Weinlieferung ohne Bestellung – darf ich den Rosé trinken?

Ein Weinunternehmen hat mich mehrmals telefonisch kontaktiert. Der Anrufer wollte mich zu einer Weinbestellung überreden. Das wollte ich aber nicht. Umso mehr war ich erstaunt, als ich zwei Flaschen Rosé und eine Rechnung erhielt. Umgehend habe ich schriftlich Stellung bezogen. Muss ich noch etwas vornehmen oder darf ich den Wein trinken? Pius O. (Name geändert)
Publiziert: 23.04.2008 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 05:06 Uhr
Sie haben sofort klargestellt, dass Sie keine Ware bestellt haben. Jetzt kann der Unternehmer darauf reagieren. Dass er die unbestellte Ware bis am 1. Mai 2009 auch wieder abholt, wie Sie verlangen, ist eher unwahrscheinlich.Aber was regelt das Gesetz in einem solchen Fall? In Artikel 6a des Obligationengesetzes steht, der Empfänger müsse den Absender benachrichtigen, wenn ihm eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt worden ist. Und genau das haben Sie gemacht. Auch wenn die Sendung sehr wahrscheinlich nicht irrtümlich, sondern absichtlich erfolgt ist.Im Gesetz steht auch klar und unmissverständlich: Der Empfänger unbestellter Ware muss die Sache nicht zurücksenden oder aufbewahren. Sie sind also nicht einmal verpflichtet, den Wein noch zehn Tage bei sich aufzubewahren. Und wenn Sie die edlen Tropfen geniessen wollen, dann kommt im Nachhinein kein Vertrag und auch keine Preiszahlungspflicht zustande. Bevor Sie die Flaschen gleich öffnen, hier noch Anmerkungen zur eingereichten Rechnung:Unter «Bestellart» ist «telefonische Bestellung» vermerkt. Vielfach werden Telefongespräche zu Beweiszwecken aufgenommen. Vielleicht auch in Ihrem Fall. Sind Sie ganz sicher, dass Sie am Telefon keine Zusage gemacht haben?Zwei Flaschen Rosé sind gratis, dafür wurden achtzehn Flaschen Rotwein à je 39.99 Franken fakturiert. Ohne Bestellung, ziemlich dreist!Es handelt sich um eine deutsche Firma. Es gibt leider immer wieder unseriöse ausländische Unternehmen. Ist die Forderung ungerechtfertigt, ignorieren Sie Mahnungen und Inkassoforderungen!
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