Gurlitt-Erbe
Entscheid über Gurlitt-Erbe liegt beim Oberlandesgericht München

München – Das Amtsgericht München hält an seiner Entscheidung fest und lehnt die Erbansprüche der Cousine von Cornelius Gurlitt, Uta Werner, auf die Kunstsammlung ab. Nun muss das Oberlandesgericht München entscheiden, ob das Erbe definitiv an das Kunstmuseum Bern geht.
Publiziert: 30.04.2015 um 11:50 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2018 um 09:11 Uhr
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Gurlitts Cousine Uta Werner macht nach wie vor Ansprüche auf das wegen Nazi-Raubkunstverdachts umstrittene Erbe geltend, das Gurlitt per Testament dem Kunstmuseum vermachte.

Werner legte Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Erbscheinantrages durch das Amtsgericht München ein. Das Amtsgericht teilte jedoch am Donnerstag mit, es halte nach Prüfung der Argumente in dem Beschwerdeschreiben an seiner Entscheidung fest. Damit ist nun das Oberlandesgericht zuständig.

Das Gericht hatte im März den Antrag der Gurlitt-Cousine auf einen Erbschein abgelehnt und erklärt, es halte das Testament mit dem Kunstmuseum Bern als Alleinerben für wirksam. Erst nach einer endgültigen Entscheidung kann das Museum die Erbschaft antreten.

Cornelius Gurlitt, Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am 6. Mai 2014 gestorben. Mit seiner Sammlung von mehr als 1500 Bildern in München und Salzburg stand er monatelang im Zentrum einer Debatte um Nazi-Raubkunst. Er vermachte sein komplettes Vermögen dem Kunstmuseum Bern.

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