Gurlitt-Erbe
Berner Kunstmuseum veröffentlicht Listen zu Kunstfund

Das Kunstmuseum Bern hat auf seiner Internetseite Listen der Kunstwerke veröffentlicht, die in der Wohnung des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt in München und in dessen Haus in Salzburg gefunden wurden.
Publiziert: 27.11.2014 um 17:03 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:58 Uhr

«Wir haben uns der Transparenz verpflichtet und handeln nun auch entsprechend», wird Museumsdirektor Matthias Frehner in einer Mitteilung der Institution vom Donnerstag zitiert. Das Museum gab nach Angaben von Frehner alle Informationen frei, «über die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügen».

Die weitergehende Kategorisierung sei noch nicht vollständig abgeschlossen. Ausserdem werde das Museum weitere Anstrengungen unternehmen, um die Listen schrittweise, zum Beispiel bezüglich der Zuordnung zu Künstlern, zu verbessern. «Neue, gesicherte Erkenntnisse werden umgehend veröffentlicht», so Frehner.

Lange war spekuliert worden, was die umstrittene Sammlung von Kunsthändlerssohn Cornelius Gurlitt wirklich umfasst. Mit den nun veröffentlichten Listen erhält die Öffentlichkeit Einblick.

Bereits online einsehbar waren die fast 500 Werke der Sammlung, die unter Raubkunstverdacht stehen. Auch Geschäftsbücher und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Sammlung wurden auf der Homepage lostart.de der deutschen Kunstfund-Taskforce aufgeschaltet. Zusammengetragen hatte die Sammlung Gurlitts Vater Hildebrand, einer der bevorzugten Kunsthändler des Nazi-Regimes.

Nach dem Tod des Vaters ging eine umfangreiche, private Sammlung an den Sohn Cornelius über. Dieser hütete den Kunstschatz eifersüchtig und verschwiegen. Von den rund 1600 Kunstwerken stehen viele unter Raubkunstverdacht.

Nach wie vor droht um das Gurlitt-Erbe noch ein Rechtsstreit. Eine Cousine Gurlitts ficht das Testament an. Die Erbschaft wird wegen des drohenden Rechtsstreits bis auf weiteres durch den Nachlasspfleger in Deutschland verwaltet. Das Kunstmuseum Bern hat nach eigenen Angaben darum nach wie vor nur eingeschränkten Zugang zu den Werken.

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