Das lässt sich mit Ihren Angaben nicht definitiv beantworten. Ihre jetzige Einbusse von 1300 Franken bezieht sich auf die Ergänzungsleistungen, schliesslich sind durch das Zusammenziehen die Lebenshaltungskosten pro Kopf (z.B. Miete) zurückgegangen.
Wenn Sie heiraten, wird die gemeinsame Ehepaar-Invalidenrente neu berechnet. Wenn beide bisher eine volle IV-Einzelrente bezogen haben, könnten Sie «Opfer» der Plafonierung werden: Die Ehepaar-IV-Rente ist auf 150 Prozent der einfachen Rente begrenzt. Die gemeinsame Grundrente könnte also sinken. Andererseits steigen womöglich die Ergänzungsleistungen, weil Sie dann bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten weniger Renteneinkommen hätten.
Was unter dem Strich übrigbleibt, lässt sich aufgrund Ihrer Angaben nicht eruieren. Eines ist sicher: Mehr wird es nicht. Ob es wirklich weniger wird, hängt von der neuen Höhe der Ergänzungsleistungen ab. Was sich sicher ändert, ist die Zusammensetzung Ihres künftigen Einkommens. Und dabei sollten Sie berücksichtigen, dass Ergänzungsleistungen im Gegensatz zur IV-Rente steuerfrei sind. Es könnte sein, dass Ihre gemeinsamen Bezüge ein wenig abnehmen, dass sie aber auch Steuern sparen.
Um sicherzugehen, sollten Sie Ihr künftiges Gesamteinkommen von der zuständigen Ausgleichskasse berechnen lassen (die Kasse, die Ihnen Ihre Renten überweist).
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