Ob Sie nun bei EuroMillions, Swiss Lotto oder Toto spielen – ab einem Gewinn von Fr. 50.05 wird noch vor der Auszahlung die Verrechnungssteuer, also 35 Prozent, abgezogen. Dafür braucht es den Namen eines Spielers. Und Swisslos, die landesweite Lotto-Genossenschaft, akzeptiert nur einen einzigen Namen. Dieser kommt auf den Verrechnungssteuerausweis.
Wie geht es nun weiter? Swisslos sagt, dass in einem Teil der Kantone die Spieler einer Wettgemeinschaft die Verrechnungssteuer anteilsmässig zurückfordern können, dafür aber den Gewinn anteilsmässig versteuern müssen.
Ist das auch im Kanton Schaffhausen der Fall, wo Sie wohnen? Laut Alfred Streule, dem Chef Ihrer Steuerverwaltung, ist man in Schaffhausen noch nie mit einem solchen Fall konfrontiert gewesen. «Aus dem hohlen Bauch heraus» würde er aber sagen, dass grundsätzlich die Person steuerpflichtig ist, die den Gewinn kassiert hat, also deren Name auf dem Verrechnungssteuerausweis steht. Wie eine Wettgemeinschaft die Steuern dann verteilt, müsse sie selber ausmachen.
Schlussfolgerung: Die Rechtslage ist von Kanton zu Kanton verschieden und mindestens zum Teil unklar. Es macht sicher mehr Spass, in einer Gemeinschaft zu spielen. Kommt dann aber tatsächlich mal der grosse Lottogewinn, ist Streit untereinander und mit dem Steueramt vorprogrammiert.
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