Wann bekomme ich Ergänzungsleistungen?

Sie haben im BLICK schon mehrmals über Ergänzungsleistungen (EL) geschrieben. Allerdings immer in einem speziellen Fall. Mich nimmt aber grundsätzlich wunder, wann und unter welchen Umständen man diese Leistungen bekommt. Wo kann ich mich näher informieren? Hans V.
Publiziert: 08.04.2008 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2018 um 11:05 Uhr
Ergänzungsleistungen wurden geschaffen, weil die AHV- und IV-Renten den Lebensunterhalt in der Schweiz nicht decken. So ist die Maximalrente für eine Person 2210 Franken und die minimale 1105 Franken. Das reicht ohne weitere Einnahmen nicht zum Leben. Deshalb garantieren die Ergänzungsleistungen einen gewissen Lebensunterhalt. EL werden anhand des Bedarfs berechnet. Massgebend sind das Vermögen, das Einkommen, die Höhe der Miete oder die Hypothekarbelastung. Als einfache Regel sollten folgende Personen die Ergänzungsleistungen überprüfen lassen: Alleinstehende Rentner mit einem tieferen Einkommen als 35000 Franken Ehepaare mit einem tieferen Einkommen als 50000 Franken. Das heisst nun nicht, dass alle unter diesen Limiten EL erhalten. Rentner mit grossem Vermögen eher nicht, solche mit hohen Mieten und vielen Krankheitskosten wohl schon. Das Vermögen an sich ist kein Hinderungsgrund. Es wird anteilsmässig angerechnet. Sie können selber berechnen, ob Sie zu den Begünstigten gehören: www.pro-senectute.chWeitere Detailinformationen zum Thema: www.ahv.ch. Jede Ausgleichskasse gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
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