Unterhalt: Wer zahlt, bis ich die Lehre abgeschlossen habe?

Ich, 19 Jahre alt und im letzten Lehrjahr, bin vor vier Monaten von zu Hause ausgezogen. Das heisst, es war kein Zuhause mehr, da mein Stiefvater unausstehlich war. Zuerst konnte ich bei einem Kollegen leben. Jetzt habe ich ein Zimmer für 500 Franken. Aber das Geld reicht nicht. Mein Vater zahlt nicht, der ist arbeitslos. Die Mutter und der Stiefvater wollen nichts von mir wissen. Renzo K.
Publiziert: 11.08.2009 um 20:34 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 21:21 Uhr

Den ersten Schritt hast du bereits gemacht – ein Budget erstellt:

Wohnen: 500 Fr.; Essen und Haushalt: 450 Fr.; Krankenkasse: 200 Fr.; Taschengeld und Kleider: 250 Fr.; Schulmaterial: 50 Fr.; Verkehr: 60 Fr. Das sind im Total 1510 Fr.

Unterhalt bus zum Abschluss der Ausbildung

Mit deinem Lehrlingslohn kannst du 900 Franken beisteuern – jetzt fehlen noch über 600 Franken. Im ZGB (Zivilgesetzbuch) steht, dass die Eltern bis zur Mündigkeit des Kindes zahlen. Hat das Kind noch keine Ausbildung, dauert der Unterhalt bis zum Abschluss der Erstausbildung. Normalerweise bietet ein Elternteil, meistens die Mutter, die Wohnung und die Betreuung an. Der andere Elternteil, meistens der Vater, zahlt die Alimente.

Bei dir ist es aber anders. Du lebst jetzt in der eigenen Wohnung. Deshalb müssten dich eigentlich Mutter und Vater unterstützen. Ich schlage vor, dass du mit deinem Budget in der Hand nochmals das Gespräch mit Vater und Mutter suchst. Denn die Arbeitslosigkeit entbindet den Vater nicht von seinen Alimenten. Auch deine Mutter muss Unterhalt zahlen, wenn sie in guten Verhältnissen lebt.

Kommst du mit einem Gespräch nicht weiter, hast du auch folgende Möglichkeiten:

Du hast Kinderzulagen von 250 Franken zugute – wo sind diese? Bezieht der Stiefvater die Zulagen oder der leibliche Vater?

Du lässt dir die Alimente, die dir dein Vater nicht bezahlen kann, durch die Alimentenbevorschussung bei der Gemeinde bezahlen.

Du meldest dich bei der Jugendberatung. Die helfen dir, deine Unterhaltsforderungen gegenüber deinen Eltern gerichtlich durchzusetzen.

Du gehst zum Sozialamt und beziehst Sozialhilfe. Die Fürsorgestelle fordert für dich dann den Unterhalt bei deinen Eltern ein.

Kontakt
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Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich

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044 259 88 44/99 (Di, Mi 10‒11 Uhr, Fr 13‒15 Uhr)

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heisser.draht@blick.ch
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