Selbständigkeit
Bude läuft nicht – zahlt Sozialhilfe?

Mein Mann ist selbständiger Schneider. Er hat vor fünf Jahren ein kleines Geschäft eröffnet, als er arbeitslos war. Das ging ganz gut - bis vor ein paar Monaten die Aufträge abnahmen. Ich arbeite nicht. Wir haben zwei kleine Kinder. Können wir uns jetzt bei der Sozialhilfe melden, bis das Geschäft wieder mehr abwirft? Wie viel kriegen wir? Sandra M.
Publiziert: 29.01.2008 um 11:54 Uhr
|
Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:09 Uhr

So rät der Heisse Draht:

Bei der Sozialhilfe können sich alle melden, die in finanzielle Not geraten. Das Sozialamt wird die Schneiderei von einer Fachperson betriebswirtschaftlich beurteilen lassen. Hat Ihr Mann in absehbarer Zeit eine Chance, mit seiner Selbständigkeit den Familienunterhalt zu verdienen? Wenn ja, wird Ihre Familie unterstützt, und zwar während maximal sechs Monaten. Falls das Geschäft keine Marktchancen hat, werden Sie und Ihr Mann angewiesen, eine neue Arbeit zu suchen. Ab dem dritten Altersjahr der Kinder muss auch die Frau eine Arbeit annehmen.

Das Ziel der Sozialhilfebehörde ist immer, die Bezüger möglichst schnell wieder in finanzielle Unabhängigkeit zu entlassen.

Lebensunterhalt für 4 Personen 2054 Franken
Einkommensfreibetrag 500 Franken
Wohnkosten 1500 Franken
Krankenkasse 4 Personen 650 Franken
Total Sozialhilfebudget 4704 Franken

Steuern und Kreditschulden werden bei der Sozialhilfe nicht berücksichtigt. Hingegen werden fällige Krankheitskosten und Berufsauslagen zusätzlich übernommen.

Das monatliche Einkommen aus der Schneiderei wird von diesem Totalbetrag abgezogen. Den Rest können Sie als Sozialhilfe beantragen.

Anita Hubert
Rechts- und Sozialberatung mit Anita Hubert, Sozialarbeiterin/ Sozialversicherungs- fachfrau.

Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.

Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich

Fax: 044 259 86 64

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
Rechts- und Sozialberatung mit Anita Hubert, Sozialarbeiterin/ Sozialversicherungs- fachfrau.

Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.

Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich

Fax: 044 259 86 64

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
Fehler gefunden? Jetzt melden