Oma tot: Habe ich Anspruch auf Freitag?

Meine Grossmutter ist während meiner Ferien gestorben. Kann ich rückwirkend einen Tag für die Beerdigung einfordern? Sie müssen wissen: Unser Chef ist mit Freitagen sehr knauserig. Meine Arbeitskollegen und ich haben ihn sogar unter Verdacht, dass er uns in dieser Sache verarscht. Deshalb frage ich Sie: Wie ist die Kompensation von Todesfällen, Hochzeit und anderem geregelt?
Publiziert: 12.11.2009 um 20:21 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2018 um 19:10 Uhr
Erst zu Ihrer verstorbenen Grossmutter: Freitage erhalten Sie nur, wenn wichtige private Anlässe mit der Arbeitszeit kollidieren. Sie aber hatten Ferien und für die Beerdingung genügend Zeit. Deshalb muss Ihnen Ihr Chef rückwirkend keinen freien Tag gutschreiben.Das Obligationenrecht beschreibt leider nur sehr ungenau, wie viel Zeit dem Arbeitnehmer für Privates zusteht. Weit genauer sind solche Kurzabsenzen in den Gesamt- und Einzelarbeitsverträgen geregelt. Informieren Sie sich deshalb, wie Ihre Branche die Kompensation handhabt. Vielleicht sind die Absenzen sogar in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem Anhang dazu beschrieben. Machen Sie sich in dieser Sache klug.Arztbesuche ausserhalb der Arbeitszeit vereinbarenArbeitgeber haben sich in etwa auf folgende Regelungen geeinigt, fallen private Angelegenheiten in die Arbeitszeit: Bei einem Umzug wird 1 Freitag gutgeschrieben; bei der eigenen Hochzeit 2 bis 3 Tage; beim Tod eines Familienmitgliedes 1 bis 3 Tage; bei der Geburt des Kindes 1 Tag; bei der militärischen Rekrutierung die effektive Zeit.Arztbesuche gilt es hingegen, wann immer möglich, ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren: Nur dann, wenn sich kein passender Termin finden lässt oder der Besuch dringend ist, muss der Arbeitgeber die dafür nötige Zeit zur Verfügung stellen.Für Vorstellungsgespräche während der Kündigungszeit hingegen erhalten Sie frei: je nachdem, wie viele Gespräche nötig sind. Geeinigt hat man sich auf maximal einen halben Tag pro Woche.
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