Viele Pensionskassen kennen die Zwangsrente. Das heisst: Mitarbeiter, die ein bestimmtes Alter überschritten haben, zum Beispiel 59, haben keine Wahl zwischen Frühpensionierung oder Kündigung. Sie müssen in Rente gehen. Allenfalls macht eine solche Pensionskasse dann eine Ausnahme, wenn der Mitarbeiter gleich eine andere Stelle antritt. Sie müssen sich also so schnell wie möglich bei Ihrer Pensionskasse informieren.
Stempeln können Sie auch, wenn Sie frühpensioniert werden. Für die Berechnung der Taggelder wird die PK-Rente in Abzug gebracht, ebenfalls gewisse Leistungen, mit denen die Firma vielleicht die Frühpensionierung versüsst. Zum Beispiel eine AHV-Überbrückungsrente. Die Taggelder belaufen sich dann auf 70 beziehungsweise 80 Prozent des Nettobetrags – je nachdem, ob sie unterstützungspflichtig sind oder nicht.
Klar, wenn Sie stempeln, müssen Sie eine Stelle suchen. Und allenfalls wieder arbeiten. Ob Sie das auf sich nehmen wollen? Oder nötig haben? Rechnen Sie aus, mit welchen Einkünften Sie in Zukunft rechnen können, und dies für die verschiedenen Szenarien: Kündigung (wenn möglich) mit Stempeln, Frühpensionierung mit und ohne Stempeln. Ihre Pensionskasse, AHV-Ausgleichsstelle und Arbeitslosenkasse helfen Ihnen dabei.
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