Die Offerte der Versicherung wird erst durch Ihre schriftliche Annahme zu einem verbindlichen Vertrag. Sie können also noch verhandeln. Verlangen Sie allenfalls eine Änderung der Vertragsdauer. Im Übrigen lohnt es sich, verschiedene Offerten einzuholen. Unter den Versicherungsanbietern sind unterschiedliche Prämien die Folge grosser Konkurrenz.
Es ist klar, dass Sie mit einem Vertrag von kürzerer Dauer flexibler sind. Mit einem Einjahresvertrag können Sie schneller zu einer günstigeren Gesellschaft wechseln. Daür kommt Ihnen der Offerent sehr wahrscheinlich bei einem langjährigen Vertrag mit einer tieferen Prämienbelastung entgegen. Die Entscheidung liegt nun bei Ihnen.
Auch bei einer längeren Laufzeit sind Sie Ihrem Vertragspartner nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Bei Prämienerhöhungen können Sie den Vertrag vorzeitig auflösen, weil es sich um eine einseitige Vertragsänderung handelt. Die Kündigungsfrist steht in den allgemeinen Vertragsbedingungen. Das gleiche Recht steht Ihnen auch bei anderen Vertragsänderungen zu, wie z. B. bei der Einführung eines Selbstbehaltes.
Wollen Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie auch einen langjährigen Vertrag auflösen. Seit der letzten Gesetzesrevision haben Sie auch Anspruch auf Rückerstattung der von Ihnen vorausbezahlten Prämien. Überstürzen Sie nichts mit der Vertragsunterzeichnung und vergleichen Sie unbedingt verschiedene Offerten miteinander.
Rufen Sie an:
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oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.
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8021 Zürich
Fax: 044 259 86 64
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Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
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