Darum gehts
- Konkubinatspaare und Ehepaare: Unterschiedliche rechtliche Absicherungen und finanzielle Regelungen
- Der Konkubinatsvertrag regelt die Finanzen und Vermögensaufteilung bei unverheirateten Paaren
- Ehepaare können mit einem Ehevertrag gesetzliche Bestimmungen im Todesfall oder bei der Scheidung anpassen
Wenn wir verliebt sind, sehen wir alles durch die rosa Brille. Themen wie Geld oder Altersvorsorge sind weit weg. Doch früher oder später wird klar: Wer gemeinsam lebt, teilt mehr als Gefühle. Es geht um gegenseitige Absicherung für jetzt und später und um das Vertrauen, auch in schwierigen Zeiten füreinander da zu sein – unabhängig vom Beziehungsstatus.
Eine Rolle spielt dieser hingegen rechtlich: Konkubinatspaare müssen viel mehr Punkte beachten und auch eigenhändig regeln als Ehepaare. Wir stellen die beiden gängigen Beziehungsformen einander gegenüber. Was gilt es wo zu beachten? In unserem Quiz wartet zudem ein Selbsttest. Hättest du an alles gedacht?
Konkubinat: Diese Regelungen tun not
Viele Konkubinatspaare haben sich bewusst für den zwanglosen Charakter ihrer Beziehung entschieden. Doch irgendwann können auch in Beziehungen ohne Trauschein Momente auftauchen, in denen sich Fragen nach einer gewissen Verbindlichkeit ergeben. Etwa, wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht: Was, wenn der Partnerin oder dem Partner etwas passiert? Würde ich alle Kosten allein stemmen können?
Tatsächlich stehen Konkubinatspartner ohne jegliche rechtliche Absicherung da. Sie werden vom Gesetz wie zwei Einzelpersonen behandelt. Das wirkt sich finanziell in vielerlei Hinsicht aus. Bei einer Trennung etwa erhält jeder Partner, was er schon hatte. Das gilt in Sachen Vermögen wie auch hinsichtlich der Vorsorgegelder. Dies ist vor allem für den Elternteil ein Problem, der aufgrund des Kindes sein Arbeitspensum zurückgeschraubt hat. Es droht nebst dem akuten finanziellen Engpass auch eine Vorsorgelücke.
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Stirbt ein Partner, kommt für den Hinterbliebenen zur Trauer eine finanzielle Unsicherheit dazu: Da ein Konkubinatspartner kein gesetzlicher Erbe ist, erhält er ohne Testament nichts von der Erbmasse. Zudem besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Partnerrente bei der AHV. Bei der Pensionskasse kann unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel fünf Jahre Zusammenleben oder gemeinsames Kind) eine Partnerrente ausgerichtet werden, wenn dies im Reglement der Pensionskasse vorgesehen ist und gemeldet wurde.
Um finanziell nicht mit leeren Händen dazustehen, empfiehlt es sich für Konkubinatspaare, trotz der bewussten Unverbindlichkeit ihrer Beziehung für gewisse finanzielle Absicherungen zu sorgen.
Konkubinatsvertrag
Die gängigste Form einer finanziellen Verbindlichkeit bei unverheirateten Paaren ist der Konkubinatsvertrag. Er regelt die Finanzen und die Vermögensaufteilung im Falle einer Trennung. Gegenstände des Papiers sind das gemeinsame Budget, die Erstellung eines Inventars, die Auflistung der Vermögenswerte. Geregelt wird darin auch die Wohnsituation: Was passiert mit der gemeinsamen Mietwohnung, wenn wir uns trennen? Und was, wenn wir gemeinsames Eigentum haben? Die Begünstigung des Partners bei der Pensionskasse und bei der dritten Säule sowie Vollmachten können innerhalb dieses Vertrages ebenfalls geregelt sein. Einschränkung: Für eine Rente müssen Bedingungen erfüllt sein, und das Reglement der PK muss dies zulassen.
Vollmachten
Vollmachten können auch separat erteilt werden. Wichtig sind sie, weil man als Konkubinatspartner weder das Recht hat, im Notfall füreinander zu handeln, noch Anrecht auf Auskunft von Ärzten besteht. Ähnliches gilt für Behörden, Versicherungen und Banken. Wichtig sind deshalb die Schweigepflichtsentbindung und die Auskunftsvollmacht. Hinzu kommen die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag. Letzterer ermöglicht es, sich um finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten des Partners zu kümmern, falls dieser urteilsunfähig wird. In diesem Fall prüft die Kesb (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) die formelle Gültigkeit des Vorsorgeauftrags und setzt die beauftragte Person formell in ihr Amt ein.
Testament
Um im Todesfall des Partners nicht leer auszugehen, empfiehlt es sich, ein Testament aufzusetzen. Zwar gibt es Pflichtteile, die der Familie zustehen, aber eben auch einen Anteil, über den der Erblasser frei verfügen kann.
Lebensversicherung
Damit der Partner in Sachen Partner- oder Witwenrente nicht das Nachsehen hat, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Begünstigung bei der Pensionskasse und der dritten Säule eine Lebensversicherung abzuschliessen, die den Partner im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit absichert – dies erst recht dann, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Die Auszahlung kann dazu dienen, eine Hypothek zu tilgen oder den Lebensunterhalt für eine bestimmte Zeit zu sichern. Eine sinnvolle Option ist die sogenannte gemischte Lebensversicherung, die aus einem Spar- und einem Versicherungsteil besteht. Der grösste Vorteil gegenüber der Banklösung ist aber, dass Risiken wie Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Invalidität sowie durch Tod abgesichert werden können. Die Details hängen vom entsprechenden Produkt ab.
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Ehe: Diese Regelungen sind sinnvoll
Die Ehepartner sind durch das Eherecht abgesichert. Sämtliche Aspekte der Partnerschaft, von der Altersvorsorge bis zur Gütergemeinschaft, sowie auch das Erbrecht sind darin verbindlich definiert. Trotz dieser umfassenden Regelung können auch in der Ehe Absicherungen sinnvoll sein, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Ehevertrag
Diese Übereinkunft kann dazu dienen, die gesetzlichen Bestimmungen für den Todesfall oder für den Fall einer Scheidung individuell anzupassen. So kann zum Beispiel der Güterstand individuell festgelegt werden. Bei ungleichen Einkommensverhältnissen (etwa aufgrund Teilzeitarbeit zugunsten der Familie) kann das Paar eine Kompensation für die dadurch entstehende Vorsorgelücke bestimmen. Auch lässt sich mit dem Papier gemäss Erbrecht alles klar regeln, wenn man den Hinterbliebenen besonders begünstigen möchte oder wenn komplizierte Familienverhältnisse mit Kindern aus einer früheren Beziehung (Patchworkfamilie) gegeben sind.
Vollmachten
Auch wenn Ehepaare sich gegenseitig gesetzlich in alltäglichen Angelegenheiten vertreten können, kann ein Vorsorgeauftrag hilfreich sein. Zum Beispiel bei komplexeren Entscheidungen wie dem Verkauf einer Liegenschaft.
Ebenfalls ratsam ist für Eheleute die Patientenverfügung. Der Grund: Sie geht über die gesetzliche Vertretung hinaus und bietet in einem emotional belastenden Ernstfall eine klare und unmissverständliche Anleitung.
Lebensversicherung
Eine (gemischte) Lebensversicherung lohnt sich in der Ehe vor allem dann, wenn der plötzliche Wegfall eines Einkommens die finanzielle Existenz der Familie gefährden würde. Besonders wenn einer der Partner deutlich mehr verdient oder der alleinige Ernährer der Familie ist. In diesem Fall sichert die Lebensversicherung den finanziellen Standard des überlebenden Partners. Zudem stellt sie sicher, dass allfällige Kosten bezüglich der Kinder (Alltag, Ausbildung) gedeckt und Schulden oder Hypotheken getilgt werden können.
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind redaktionell aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
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