In Ihrem Alter erscheint mir eine Erwerbsausfall-Versicherung nicht sehr sinnvoll. Die Prämie für eine monatliche Zusatzrente von 2000 Franken würde wohl rund 170 Franken im Monat betragen (das schwankt zwischen den Versicherungen erheblich).
Ihre Pensionskasse zahlt Ihnen 70 Prozent des versicherten Lohns als Invalidenrente und eine IV-Ersatzrente in Höhe der zu erwartenden staatlichen Rente, solange die IV noch nicht zahlt. Das ist wesentlich mehr, als das BVG vorschreibt und dürfte mehr als 80 Prozent Ihres derzeitigen Lohns ausmachen. Für Ihre Kinder bekommen Sie keine Kinderrente mehr; es sei denn, die beiden befinden sich noch in Ausbildung – dann bis 25.
Die staatliche IV-Rente wird im Alter 65 in eine Altersrente in gleicher Höhe umgewandelt. Die Invalidenrente der Pensionskasse wird laut Gesetz lebenslänglich bezahlt. Es sei denn, sie sei im Reglement Ihrer PK ausdrücklich als «temporär» deklariert. Dann wird sie im Alter 65 in eine reguläre Pension umgewandelt. Diese darf aber laut Bundesgericht nicht tiefer sein als die Invalidenrente – unabhängig vom Alterskapital. Was Sie bis zum Zeitpunkt der Invalidisierung angespart haben, bleibt Ihnen also in der PK erhalten.
Die PK-Reglemente sind allerdings sehr unterschiedlich. Um sicherzugehen, sollten Sie sich von Ihrer Kasse beraten lassen – oder Ihrem Vertreter im Stiftungsrat.
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