Stellen Sie sich vor, dass während Ihrer Ehe alle AHV-Beiträge beider Partner in einen grossen Topf einbezahlt wurden. Nach der Scheidung oder wenn die Rente fällig ist, teilt die Ausgleichskasse diesen Topf auf die geschiedenen Partner auf. Das nennt man Splitting.
Vor der Rentenauszahlung werden dem AHV-Konto noch die Erziehungsgutschriften zugefügt. Davon kriegen Sie während der Ehe die Hälfte. Nach der Scheidung erhält sie der Sorgeberechtigte. Damit profitiert Ihr Ex von den Erziehungsgutschriften, Sie hingegen von seinen AHV-Beiträgen.
Erziehungsgutschriften erhalten Ehepaare und Alleinerziehende ab Geburt des ersten bis zum 16. Altersjahr des jüngsten Kindes. Für jedes dieser Erziehungsjahre wird Ihrem AHV-Konto 39780 Franken gutgeschrieben. So, als hätten Sie eine einfache Arbeit, bei der Sie cirka 3300 Franken monatlich verdienten. Sie sehen, so überragend sind die Gutschriften nicht. Deshalb profitieren Sie auch vom Lohn des Mannes während der Ehedauer.
Den Antrag, das AHV-Konto zu splitten, kann man direkt nach der Scheidung stellen. Zuständig ist die aktuelle Ausgleichskasse. Das hat den Vorteil, dass man noch weiss, welche AHV-Beiträge Sie einbezahlt haben. Jahrzehnte später, können Sie den AHV-Auszug kaum mehr gewissenhaft prüfen.
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