Bei einem Konzertticket handelt es sich um ein sogenanntes Wertpapier. Das Gesetz definiert diesen Begriff folgendermassen: «Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann». Das heisst in diesem Fall: Nur das Ticket gibt dem Ticketinhaber das Recht zum Konzertbesuch – ohne kann man seine Recht nicht geltend machen.
Verschiedene Arten von Wertpapieren
Es gibt verschiedene Arten von Wertpapieren: In Fall mit den Konzertkatzen handelt es sich um ein Inhaberpapier. Das heisst, der jeweilige Inhaber oder die jeweilige Inhaberin ist berechtigt. Wenn man die Karte jemanden schenkt, wird der Beschenkte mit der blossen Übergabe der Karte für den Konzertbesuch legitimert.
Kann man noch was tun?
Laut Gesetz muss der Konzertveranstalter ohne Vorlage der Urkunde nichts leisten. Mit dem Verlust der Papiere kann der Käufer sein Recht nicht mehr beweisen. Auch ein Bankauszug, der die getätigte Zahlung belegt, hilft dabei nicht weiter. Das zeigt aus rechtlicher Sicht lediglich, dass die Person die Karten bezahlt hat. Was aber, wenn der Käufer zwischenzeitlich die Scheine verschenkt oder weiterverkauft hat? Dann könnten die Inhaber ihr Recht geltend machen.
Eine Möglichkeit gibt es vielleicht noch
Bei Sitzplätzen kann das Unternehmen allenfalls den Käufer identifizieren und eine Bestätigung ausstellen lassen. Man könnte bei dem Vertragspartner nachfrage, ob das wirklich nicht möglich ist. Die Aussichten sehen aber leider schlecht aus. Es handelt sich dabei um eine reine Gefälligkeit, wenn der Inhaber als Käuferin tatsächlich eruierbar ist – eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es nicht.
Da ein Verlust eines Wertpapieres ärgerlich ist, gibt es in vielen Bereichen auch elektronische Tickets. Dann ist der Beweis einfach zu erbringen.