Und, haben Sie es auch auf das Erbe Ihrer Mutter abgesehen? Sie ist rüstig und möchte nach dem Tod ihres Mannes, Ihres Vaters, nochmals heiraten. Das ist ihr freier Wille. Darüber entscheidet nur sie selber. Sie muss ihre Kinder nicht um das Einverständnis bitten.
Wie Sie schreiben, konnten Sie bereits nach dem Tod Ihres Vaters erben. Damals erhielten Sie einen Viertel der Erbmasse, des Eigenguts des Vaters und der Errungenschaft Ihrer Eltern.
Kein Testament hinterlassen
Der andere Viertel ging an Ihre Schwester und zwei Viertel an die Ehefrau, sprich Ihre Mutter. Ihr Vater hatte kein Testament hinterlassen, deshalb verlief die Erbteilung aufgrund der gesetzlichen Anteile.
Ihre Mutter hat das Haus behalten und sich dort mit dem neuen Partner eingerichtet. Es ist richtig, dass Sie nach der Heirat das neue Erbe, sollte die Mutter versterben, wieder teilen müssen: nämlich mit dem neuen Ehemann der Mutter.
Beim Pflichtteil gibts noch weniger
Dieser erhält die Hälfte des vorhandenen Erbes und die Kinder wiederum einen Viertel. Falls kein Testament vorliegt. Ihre Mutter könnte Sie auch auf den Pflichtteil setzen, dann gibt es noch weniger – für die beiden Kinder 3/8. Auch den Ehemann könnte sie auf den Pflichtteil setzen, dann erhielte er lediglich einen Viertel des Erbes und die Kinder oder Drittpersonen den Rest.
Eigentlich dürften Sie Ihrer Mutter auch den neuen Lebensabschnitt gönnen. Denn rein statistisch gesehen stehen ihr noch 14 Lebensjahre zu – da können Sie es ihr nicht verübeln, wenn sie diese nicht alleine verbringen möchte.
Kein Heiratsverbot
Sie fragen zusätzlich noch, ob es vormundschaftlich möglich sei, Ihrer Mutter die Heirat zu verbieten. Da muss ich Sie enttäuschen. Dies wäre lediglich eine Option, wenn Ihre Mutter nicht mehr zurechnungsfähig ist. Das muss von ihrem Hausarzt bestätigt werden.
Da Ihre Mutter aber gesund und munter ist, werden Sie auf diesem Weg keine Chancen haben. Arrangieren Sie sich und gönnen Sie Ihrer Mutter ein bisschen Glück im hohen Alter.
Schreiben Sie: Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt.
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