Im Konkubinat
Die Möbel gehören mir - nein, mir!

Ich lebe seit einigen Jahren in einer Lebensgemeinschaft (Konkubinat). Was müssen wir bei einer vertraglichen Regelung beachten? Name der Redaktion bekannt
Publiziert: 05.02.2008 um 15:41 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:23 Uhr
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So rät der Heisse Draht:

Beim Erstellen eines Konkubinatsvertrages ist der Beizug eines Experten empfehlenswert. Folgende Punkte sind wichtig:

Inventar: Alle Gegenstände aufführen, welche in die Gemeinschaft eingebracht werden. Der ursprüngliche Eigentümer ist bei einer Trennung der Berechtigte.

Neuanschaffungen: Wem gehören sie? Regelung aufstellen, sonst gilt Miteigentum, das heisst, die Sachen gehören beiden.

Finanzen: Festhalten der Haushaltskosten sowie deren verhältnismässige Aufteilung. Unterhaltszahlungen vor und nach dem Konkubinat regeln. Wer erhält am Ende des Konkubinats die Ersparnisse? Jeder die Hälfte zum Beispiel.

Persönliche Ausgaben: Die Partner bezahlen diese Kosten selber und haften für die Schulden.

Wohnrecht: Wer ist Mieter? Beide, oder ist einer Untermieter? Braucht es eine Mietvertragsanpassung? Wohnrecht bei Auflösung regeln.

Vorsorge: Versicherungstechnische Absicherung des haushaltführenden Partners: AHV, Pensionskasse, Haftpflicht. Allenfalls zusätzlicher Abschluss einer Lebensversicherung. Gegenseitige erbrechtliche Begünstigung, zum Beispiel in einem Testament.

Gemeinsames Kind: Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht? Besuchsregelung im Falle einer Trennung. Separaten Unterhaltsvertrag abschliessen, wobei eine Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde nötig ist.

Auskunftsrecht: Vollmacht gegenüber Arzt, Spital, Banken, Versicherungen, Behörden, Vermieter. Vertretungsvollmacht bei Krankheit.

Nicole Fernández
Rechts- und Sozialberatung mit Nicole Fernández, Juristin.

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E-Mail: heisser.draht@blick.ch

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