So rät der Heisse Draht:
Beim Erstellen eines Konkubinatsvertrages ist der Beizug eines Experten empfehlenswert. Folgende Punkte sind wichtig:
Inventar: Alle Gegenstände aufführen, welche in die Gemeinschaft eingebracht werden. Der ursprüngliche Eigentümer ist bei einer Trennung der Berechtigte.
Neuanschaffungen: Wem gehören sie? Regelung aufstellen, sonst gilt Miteigentum, das heisst, die Sachen gehören beiden.
Finanzen: Festhalten der Haushaltskosten sowie deren verhältnismässige Aufteilung. Unterhaltszahlungen vor und nach dem Konkubinat regeln. Wer erhält am Ende des Konkubinats die Ersparnisse? Jeder die Hälfte zum Beispiel.
Persönliche Ausgaben: Die Partner bezahlen diese Kosten selber und haften für die Schulden.
Wohnrecht: Wer ist Mieter? Beide, oder ist einer Untermieter? Braucht es eine Mietvertragsanpassung? Wohnrecht bei Auflösung regeln.
Vorsorge: Versicherungstechnische Absicherung des haushaltführenden Partners: AHV, Pensionskasse, Haftpflicht. Allenfalls zusätzlicher Abschluss einer Lebensversicherung. Gegenseitige erbrechtliche Begünstigung, zum Beispiel in einem Testament.
Gemeinsames Kind: Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht? Besuchsregelung im Falle einer Trennung. Separaten Unterhaltsvertrag abschliessen, wobei eine Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde nötig ist.
Auskunftsrecht: Vollmacht gegenüber Arzt, Spital, Banken, Versicherungen, Behörden, Vermieter. Vertretungsvollmacht bei Krankheit.
Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.
Schreiben Sie:
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Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich
Fax: 044 259 86 64
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.
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