Der Heisse Draht zum Thema Arbeit und Soziales
Wie viel Geld gibts für den Haushalt?

Ich bin Mutter von drei Kindern und lebe mit meinem Mann nach klassischem Modell zusammen: Ich bin zuständig für den Haushalt, er ist selbständig erwerbender Handwerker. Mein Mann zahlt mir monatlich ein Haushaltsgeld von 1800 Franken, die Rechnungen begleicht er. Jeden Monat wird das Geld für uns vier knapp, mein Mann aber sagt, es müsse reichen. Mache ich etwas falsch? Eva S.
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Von Anita Hubert, Sozialarbeiterin und Versicherungsfachfrau

Mit dem Geld, das Sie erhalten, können Sie gar nichts falsch machen. Denn es ist für vier Personen enorm knapp gehalten – und es zeugt von grossem Geschick, dass Sie mit den 1800 Franken überhaupt mehr oder minder zurechtkommen. Zum Vergleich: Haushaltungen, in denen vier Personen leben, erhalten von der Sozialhilfe über 2054 Franken. Allerdings gilt es von dem entsprechenden Haushaltsgeld Strom und Telefon zu bezahlen.

Massgebend für die Höhe des Haushaltsgeldes ist der Lohn Ihres Mannes. Davon werden auch die übrigen Ausgabeposten abgeleitet. Zwei Rechenbeispiele: Bei einem Gehalt von 5000 Franken ist ein Haushaltsgeld von 1800 Franken durchaus angemessen – bei einem Lohn von 9000 Franken liegen zwischen 2500 bis 3000 Franken drin. Die Höhe hängt auch davon ab, was genau Sie mit dem Geld begleichen müssen. Wie sich Familieneinkommen richtig einteilen lassen, zeigen die schweizerischen Budgetberatungsstellen auf ihrer Homepage auf www.budgetberatung.ch

Bei Ihnen greift das Problem offenbar tiefer: Denn Sie wissen nach über zehn Ehejahren noch immer nicht genau, was Ihr Gatte im Monat verdient. Deshalb ist es für Sie auch entsprechend schwierig, in der Frage des Haushaltgeldes richtig zu argumentieren.

Denken Sie daran: Artikel 170 des Zivilgesetzbuches sichert Ehefrauen das Recht zu, über die Höhe des Einkommens informiert zu werden. Weigert sich Ihr Mann, Sie über Einkommen und Vermögensstand der Familie zu informieren, können Sie das Eheschutzgericht anrufen. Dieses wird direkt bei der Bank oder den Arbeitgebern nachfragen. Das Gericht kann einen Arbeitgeber sogar anweisen, jenen Teil des Lohnes direkt auf ein Konto der Ehefrau zu überweisen, der für die Haushaltung vorgesehen ist.

Mit dem vorhandenen Einkommen müssen Eheleute erst alle festen Kosten abdecken, die ihnen erwachsen. Bleibt ein Restbetrag übrig, gehört dieser je zur Hälfte der Frau respektive dem Mann. Sie haben überdies auch Anspruch auf ein Taschengeld. Die Budgetberatung empfiehlt hier für Ehefrau und -mann je nach Einkommen zwischen 200 bis 400 Franken. Darin inbegriffen sind persönliche Auslagen für Kleider, Schuhe, Coiffeur und Freizeit.

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Telefonieren Sie: Di, Mi 10–11 Uhr, Fr 13–15 Uhr: 044 259 88 44 / 99.

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

Per Post: Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.

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