Der Heisse Draht zum Thema Arbeit und Soziales
Meine Kollegin hungert!

Ich arbeite mit einer Frau seit Jahren im selben Büro, wir verstehen uns sehr gut. Nun hat sie stark abgenommen – innert kurzer Zeit. Erst habe ich sie darum beneidet. Jetzt bin ich aber überzeugt, dass sie unter einer Essstörung leidet. Immer öfter lässt sie das Mittagessen ganz aus oder isst nur wenig Gemüse. Ich denke, sie ist magersüchtig – weiss aber nicht, wie ich sie darauf ansprechen soll. Ronja M.
Kommentieren
Von Anita Hubert, Sozialarbeiterin und Versicherungsfachfrau

Magersucht oder Anorexie ist eine psychische Erkrankung mit Suchttendenz. Je früher Betroffene es schaffen, auszusteigen, desto grösser ist die Chance, wieder zu einem normalen Leben und einem gesunden Essverhalten zurückzufinden.

Magersüchtige haben ein verzerrtes Selbstbild: Sie sind spindeldürr – und trotzdem finden sie sich zu dick. Oft wird der Gewichtsverlust mit exzessivem Sport und/oder Abführmittelmissbrauch beschleunigt. Der Körper wird regelrecht ausgehungert. Als Folge verzichtet der weibliche Körper auf die Regelblutung, das Östrogen nimmt ab. Frauen bekommen deshalb oft männlichen Haarwuchs.

Betroffene sind häufig sehr genau, wenn nicht gar perfektionistisch veranlagt – meist mit einem eher geringen Selbstwertgefühl. Ihr Selbstwert wird oft über die Gewichtswaage bestimmt. Je mehr sie es schaffen, sich auszuhungern, desto stolzer sind sie. Diesen Prozess zu durchbrechen ist enorm schwierig.

Magersüchtige sind Profis darin, das Umfeld irrezuführen und die Krankheit zu verleugnen. Wenn es um ein gemeinsames Essen geht, erzählen sie beispielsweise, sie hätten bereits gespiesen oder es sei ihnen schlecht. Sie finden immer neue Ausreden, um nicht mitessen zu müssen – und können dadurch regelrecht vereinsamen.

Deshalb bringt ein direktes Ansprechen der Sucht wenig. Wichtig aber ist, dass Sie Ihrer Besorgnis Ausdruck geben. Teilen Sie der Kollegin beispielsweise Ihre Beobachtungen mit: Wie sie immer dünner wird und unter Konzentrationsstörungen leidet. Benennen Sie konkrete Veränderungen – das könnte Ihre Kollegin wachrütteln.

Was, wenn sie darauf nicht reagiert? Machen Sie sie auf Beratungsangebote aufmerksam (www.aes.ch) und informieren Sie den Arbeitgeber. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht (Art. 328 OR) kann er mit der Erkrankten das Gespräch suchen – und sie direkter zu therapeutischen Massnahmen motivieren.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Kontakt
Telefonieren Sie: Di, Mi 10–11 Uhr, Fr 13–15 Uhr: 044 259 88 44 / 99.

E-Mail: heisser.draht@blick.ch.

Per Post: Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.

Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt.
Telefonieren Sie: Di, Mi 10–11 Uhr, Fr 13–15 Uhr: 044 259 88 44 / 99.

E-Mail: heisser.draht@blick.ch.

Per Post: Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.

Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt.
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen