Dann sackte die Sozialhilfe meine IV ein. Trotzdem bekam ich Steuerrückforderungen von über 15 000 Franken. Die konnte ich nicht zahlen, liess es bleiben. Der Betreibungsbeamte meinte, Rente und Ergänzungsleistung könne man ja gar nicht betreiben. Jetzt krieg ich trotzdem einen Zahlungsbefehl.
Lothar K.
Ihr IV-Verfahren dauerte über drei Jahre. In dieser Zeit sind die Renten der IV und der Pensionskasse aufgelaufen, ohne dass Sie davon leben konnten. Im Gegenteil, Sie mussten sich sogar bei der Sozialhilfe anmelden und von der Fürsorge Geld beziehen. Das So-zialamt hat von Ihnen eine Abtretung für die zukünftigen Renten verlangt. Deshalb wurden die Renten der Invalidenversicherung und diejenige der Pensionskasse direkt ans Sozialamt ausbezahlt.
In der Zwischenzeit hat die IV entschieden: Sie erhalten eine 100-%-Rente. Mit dem IV-Entscheid wird auch die Rente der Pensionskasse ausbezahlt. Da hat sich einiges angespart. Dieser Betrag wurde zwar ans Sozialamt überwiesen. Nur: Für die Steuern sind Sie zuständig. Sie werden rückwirkend besteuert – daraus resultiert die grosse Steuerforderung.
Nun ist die Aussage Ihres Betreibungsbeamten zwar richtig, dass IV-Renten und Ergänzungsleistungen nicht betreibbar sind. In Ihrem Fall ist aber noch eine kleine Pensionskassenrente vorhanden. Diese kann betrieben werden, sofern sie das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigt. So wie Sie Ihre Ausgangslage schildern, kann ich mir ein Missverständnis zwischen dem Betreibungsbeamten und Ihnen vorstellen: Sie fragten nach Renten und er dachte an die IV-Rente – nicht aber an die mögliche Pensionskassenrente.
Sie hätten mit Ihrem Steueramt sinnvolle Ratenzahlungen aushandeln können. Meistens bieten die Behörden Hand, wenn sie merken, dass es den Schuldnern ernst ist, Lösungen zu suchen.
In Ihrem Fall wäre vielleicht sogar ein Erlassantrag an das Steueramt sinnvoll gewesen. Dies natürlich nur, wenn die Zahlung für Sie eine grosse Härte bedeutet hätte und andere Gläubiger nicht bevorzugt würden.
Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99;
Dienstag und Mittwoch 10 bis 11 Uhr, Freitag 13 bis 15 Uhr.
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Heisser Draht
Postfach
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Fax: 044 259 86 64
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