Der Heisse Draht
Meine Nachbarin sagt, ich kriege keine Ergänzungsleistung

Meine Nachbarin war Angestellte der Gemeindeverwaltung. Sie behauptete vor längerem, mein Mann und ich hätten kein Anrecht auf Ergänzungs-leistungen (EL): weil wir ein Auto fahren und die Rente von 3350 Franken zum Leben reichen müsse. Noch immer trau ich mich nicht, bei der Verwaltung nachzufragen. Wir leben in einem Dorf – ich möchte nicht als Bittstellerin dastehen. Gerda K.
Publiziert: 25.09.2009 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:44 Uhr
Teilen
Anhören
Von Anita Hubert
Sie und Ihr Mann waren selbständig erwerbend. Das Geld hat nicht gereicht, eine Pensionskasse oder ein Vermögen aufzubauen. Das Einzige, was Sie noch besitzen, ist das alte Auto, von dem Sie nicht wissen, wie lange es hält.Ergänzungsleistungen sind sogenannte Bedarfsleistungen – sie werden nicht einfach ausgeschüttet, sondern genau berechnet. Wie hoch wird nun Ihr Anspruch sein? Lebensunterhalt 2340 Fr. Miete 1250 Fr. Krankenkasse 606 Fr. Total 4196 FrankenIhre Rente geben Sie mit 3350 Fr. an, somit ergibt das einen monatlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Höhe von 846 Franken. Auf das Jahr hochgerechnet: Sie erhalten 10152 Franken zu Ihrer AHV-Ehepaar-Rente. Wie Sie schreiben, haben Sie zwei Jahre auf die Aussage der Nachbarin vertraut: Damit entgingen Ihnen über 20000 Franken an zusätzlichem Einkommen.Es ist richtig, dass Vermögen in die EL-Rechnung einbezogen wird. Allerdings haben Ehepaare eine Freigrenze von 40000 Franken. Erst ab diesem Betrag wird Ihnen ein Zehntel in die jährliche Rechnung einbezogen. Neben der monatlichen EL erhalten Sie die Franchise, den Selbstbehalt der Krankenkasse und Auslagen für den Zahnarzt. Auch die Spitex wird übernommen. Dann haben Sie Anspruch auf Beiträge für ärztlich verordnete Kuren und medizinisch bedingte Transporte. Bei der Billag werden die Gebühren erlassen.Sie sehen, es lohnt sich nicht immer, auf Nachbarn zu hören. Ergänzungsleistungen wurden geschaffen, weil in der Schweiz die AHV-Renten klein sind. Deshalb sind Ergänzungsleistungen ein Recht und kein Bittgang. Ich verstehe aber, dass Sie Ihren Antrag nicht in der Gemeinde stellen wollen. Es gibt die Möglichkeit, diesen auch direkt an die Kantonale Ausgleichskasse zu senden.
Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen