Betreibung
Bezahlen, oder das Auto ist weg!

Ich habe gehört, dass in der Schweiz immer mehr Leute betrieben werden. Was hat es eigentlich für Folgen, wenn man eine Betreibung bekommt? Andrea K.
Publiziert: 20.11.2007 um 09:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 21:02 Uhr
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So antwortet der Heisse Draht:
Eine Betreibung ist ein oft langwieriger, vielstufiger Prozess, der in etwa so abläuft:

Zahlungsbefehl
Der Zahlungsbefehl ist das Tor zum Betreibungslabyrinth. Sie können jetzt entweder innert 20 Tagen bezahlen oder während 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. In der Schweiz kann man Sie grundlos betreiben. Der falsche Zahlungsbefehl wird sogar im Betreibungsregister eingetragen.

Rechtsvorschlag
Damit teilen Sie mit, dass Sie mit der Betreibung nicht einverstanden sind. Jetzt muss der Gläubiger den Richter anrufen. Dieser entscheidet, ob die Forderung berechtigt ist. Viele Schuldner versuchen mit einem Rechtsvorschlag nur Zeit zu gewinnen. Das kostet aber zusätzliche Gebühren.

Pfändung
Wenn die Forderung berechtigt ist und der Schuldner nicht zahlt, leitet der Gläubiger die Pfändung ein.

-Lohnpfändung
Das Betreibungsamt wird Ihnen den Lohn bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum wegnehmen. Das Existenzminimum hängt von der Haushaltsgrösse, Ihrem Mietzins, den Berufskosten und der Höhe der Krankenkasse ab. Eine Lohnpfändung läuft während einem Jahr und wird dem Arbeitgeber für die Überweisung gemeldet.

-Pfändung von Vermögenswerten
Das Betreibungsamt kann Vermögen pfänden und Bankkonti sperren. Auch Wertgegenstände nimmt es mit: Dazu gehört der teure Fernseher, der Computer und das Auto, wenn es nicht für die Arbeit gebraucht wird, Wertgegenstände wie Schmuck und Antiquitäten etc. Bei Bauern muss der Betreibungsmitarbeiter lediglich zwei Kühe und vier Geissen, das Kleinvieh sowie Stroh und Futter für 4 Monate zum Überleben belassen.

Arbeitgeber
Sie haben Angst den Job zu verlieren und möchten nicht, dass der Arbeitgeber von der Betreibung weiss? Bei gutem Einvernehmen mit dem Betreibungsbeamten können Sie eine stille Lohnpfändung vorschlagen. Dabei müssen Sie selber monatlich den betriebenen Lohnteil im Betreibungsamt abliefern. Klappt das nicht, kann das Betreibungsamt jederzeit doch vom Arbeitgeber die Betreibungsquote direkt fordern.

Krankheitskosten
Haben Sie zusätzliche Krankheits- oder Zahnarztkosten und das betreibungsrechtliche Existenzminimum reicht dafür nicht aus? Der Betreibungsbeamte erweitert Ihr Existenzminimum monatlich, damit Sie die Kosten abstottern können. Fragen Sie ihn danach.

Verlustschein
Wenn es nichts zu pfänden gibt, stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus. Dieser gilt während 20 Jahren und kann jederzeit erneut betrieben werden. Eine neue Betreibung verlängert den Verlustschein wieder um 20 Jahre. So kann Ihnen ein Verlustschein lebenslang treu bleiben.

Privatkonkurs
Der Richter wird Ihnen einen Privatkonkurs nur bewilligen, wenn eine Schuldensanierung innert zwei bis drei Jahren aussichtslos ist oder Gläubiger bei der Sanierung nicht mitmachen. Das Konkursverfahren kostet Sie bis zu 5000 Franken. Ein Konkurs ist an vielen Stellen bis über zehn Jahre registriert – ein Handicap in Ihrem späteren Leben, sei es bei einem Mietvertrag, auf der Arbeitssuche, bei einem neuen Kredit oder bei der Einbürgerung.

Betreibungseinträge
Das Betreibungsamt hält fest, wer Zahlungsbefehle hat, gepfändet wurde oder gar Verlustscheine besitzt. Ein Auszug aus dem Betreibungsregister zeigt alle Einträge des laufenden und der letzten beiden Jahre. Diese Einträge können nur gelöscht werden, wenn der Gläubiger die Betreibung zurückzieht oder der Richter sie aufhebt.

Schuldensanierung
Bei einer Schuldensanierung werden die Schulden oder ein Teil davon zurückbezahlt. Während dieser Zeit lebt der Schuldner bis zu vier Jahre auf dem Existenzminimum. Die Schuldenberatung richtet mit Ihnen die Teilzahlungen ein und begleitet Sie während der Sanierungszeit. Die nächste Schuldenberatung finden Sie unter: www.schulden.ch. Achtung: Suchen Sie sich eine offizielle Beratungsstelle. Bei kommerziellen Sanierern sind Bearbeitungskosten von bis zu zwölf Prozent der Schuldensumme üblich. Trotz dieser hohen Bearbeitungskosten ist die Arbeit dieser Büros oft undurchsichtig. Wir beobachten auch, dass diese Büros zu hohe Raten einrichten und kaum um Erlasse oder Nachlasse der Schulden verhandeln.

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