Allein in diesem Winter ist es in der Schweiz wegen schneebedeckten oder vereisten Strassen zu Dutzenden von Autounfällen gekommen. Wer aber bezahlt den Schaden, wenn ein Fahrzeug wegen Glatteis ins Rutschen kommt und dabei beschädigt wird oder ein anderes Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wird?
In der Regel sind Kantone oder Gemeinden Eigentümer der Strassen und haben als solche für deren Unterhalt und Sicherheit zu sorgen. Das gilt aber nur in beschränktem Rahmen. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer sich nach den Strassenverhältnissen zu richten hat. Wer also trotz Schneetreiben und Eisglätte mit dem Auto unterwegs ist, kann nur in seltenen Fällen den Kanton oder die Gemeinde haftbar machen, wenn es zu einem Unfall kommt.
Fahrzeugversicherung zahlt meistens
In den meisten Fällen übernimmt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Schaden an Dritten. Die Vollkaskoversicherung deckt den Schaden am eigenen Auto. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrzeughalter das Strassenverkehrsgesetz eingehalten hat. So etwa müssen Autofahrer die Geschwindigkeit an die gegebenen Verhältnisse anpassen.
Winterpneus ein Muss
Das Gesetz schreibt ausserdem vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand sein muss. Dazu gehört in der kalten Jahreszeit das Anbringen von Winterpneus. Wer wegen fehlender Winterreifen einen Unfall verursacht, muss mit einer Busse rechnen. Die Versicherung kann in solchen Fällen auch die Leistung kürzen oder das Geld vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Das Gleiche gilt für die sogenannten Gucklochfahrer, die mit vereisten Scheiben und ohne ausreichende Sicht unterwegs sind.
Wer selbst bei solchen Fällen von Grobfahrlässigkeit auf der sicheren Seite sein will, schliesst den Zusatz «Verzicht auf Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit» mit ein. Unfälle aufgrund zu hoher Promillewerte, Drogen oder Medikamenteneinnahme sind aber fast immer davon ausgeschlossen.