Lockdown-Lockerung
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Am 27. April gibt es die ersten Lockdown-Lockerungen – Coiffeurgeschäfte, Baumärkte und Gartencenter dürfen wieder öffnen. Wir wollen sehen, was Sie einkaufen oder wie Sie nach dem Coiffeur- oder Kosmetik-Besuch aussehen.
Publiziert: 24.04.2020 um 16:57 Uhr
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Aktualisiert: 26.04.2020 um 08:47 Uhr
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Community-Team

Ab dem 27. April dürfen Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Auch Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden werden aufgehoben, sofern sich die Produkte auf der gleichen Verkaufsfläche befinden.

Zeigen Sie uns:

  • Ihre Einkäufe
  • Ihre neue Frisur
  • Ihre frisch gemachten Nägel
  • Die Warteschlangen vor den Läden
  • Jegliche Hygienemassnahmen, auf die Sie stossen
  • Ihre gekauften Pflanzen

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