Ab dem 27. April dürfen Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Auch Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden werden aufgehoben, sofern sich die Produkte auf der gleichen Verkaufsfläche befinden.
Zeigen Sie uns:
- Ihre Einkäufe
- Ihre neue Frisur
- Ihre frisch gemachten Nägel
- Die Warteschlangen vor den Läden
- Jegliche Hygienemassnahmen, auf die Sie stossen
- Ihre gekauften Pflanzen
Schicken Sie uns Ihre Bilder via Leserreporter-Zugang in der BLICK-App (iOS / Android).
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