«Ist die Zukunft» – «Falscher Weg»
Das meint die Community zum Einkaufen mit Gesichtserkennung und Shopping rund um die Uhr

Migrolino-Filialen sollen nachts ohne Personal auskommen – und stattdessen die Kunden scannen. BLICK hat bei der Community nachgefragt, was sie davon hält. Ihr Verdikt ist klar.
Publiziert: 25.07.2019 um 17:41 Uhr
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Die Migros-Tochter Migrolino will künftig 24-Stunden-Shops betreiben, die nachts ohne Personal auskommen.
Foto: Keystone
Community-Team

Es ist eine Idee, die in der BLICK-Community heftige Diskussionen auslöst: Die Filialen der Migros-Tochter Migrolino sollen künftig rund um die Uhr geöffnet haben und – zumindest teilweise – ohne Personal auskommen.

Sobald das Personal Feierabend macht, werden die Shops zu Selbstbedienungsstationen. Für Zutritt und Kauf benötigen die Kunden eine App, die ihr Alter und die Berechtigung identifiziert. So soll verhindert werden, dass beispielsweise Alkohol in die Hände von Minderjährigen gelange.

Damit Kunden Zutritt zum 24-Stunden-Shop haben, nennt Migrolino-Chef Markus Laenzlinger (59) in einem aktuellen Interview mit der deutschen «Lebensmittelzeitung» als weitere Lösung die Gesichtserkennung beim Betreten der Filiale – und erhitzt damit die Gemüter der Community.

«Opfer wäre das Personal»

Für Ernst Rietmann ist klar: Das geht zu weit! «Da bin ich mehr als nur skeptisch, und ich würde solche Läden mit Gesichtsscanner meiden.» Rietmann verunsichert vor allem ein Blick in die Zukunft, falls sich solche Methoden wirklich durchsetzen. «Es wird eine Frage der Zeit, bis alle Läden alleine mit Gesichtserkennung betrieben werden, um mehr Gewinne zu erzielen. Opfer davon wäre das Personal – das ist definitiv der falsche Weg», schreibt er BLICK.

Auch dagegen, aber aus einem anderen Grund ist Leser Andreas Pearson. Er schreibt: «Das wäre doch ein weiterer Schritt in die Richtung der totalen Kontrolle aller Bürger. Wo bleibt meine Privatsphäre und individuelle Freiheit, wenn sogar meine Einkäufe inklusive Gesicht auf einem Server gespeichert werden?»

Datenschutzgesetz nicht mehr zeitgemäss

Bis die Gesichtserkennung tatsächlich zur Anwendung kommt, müssen noch viele rechtliche Aspekte geklärt werden. Klar ist: Gesichter dürfen heute nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden analysiert werden. Gleichzeitig fehlt es im eidgenössischen Datenschutzgesetz aber an detaillierten Richtlinien – also was erlaubt ist und was nicht. 

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) aus dem Jahr 1993 ist nicht mehr zeitgemäss. Schweizer Bürger sollen deshalb mit einer Totalrevision einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen. Die Revision wird derzeit im Parlament beraten.

«Gute Idee!»

Es ist also noch ein weiter Weg, bis tatsächlich solche Läden in der Schweiz eröffnet werden. Ein kleiner Teil der BLICK-Community hat sich trotzdem schon mit der Idee angefreundet. «Ich finde es eine gute Sache, da ich viel in der Nacht arbeite. Das wird irgendwann die Zukunft sein», schreibt Ralf Lendi. Aber auch er, stellvertretend für die ganze Community, wirft die Frage in den Raum: «Doch was wird aus den vielen Verkäuferinnen und Verkäufern, die möglicherweise ihre Stelle dadurch verlieren?»

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