Auf unseren Autobahnen soll der Verkehr ab Neujahr flüssiger laufen. Dafür dürfen wir neu beispielsweise rechts vorbeifahren und das sogenannte Reissverschlussprinzip wird Pflicht, wenn aus zwei Spuren eine wird. Aber Vorsicht: Das ist kein Freifahrtschein, um sich auf dem schnellsten Weg an den anderen Autos vorbeizuschlängeln.
Hier die Übersicht
Rechts vorbeifahren erlaubt: Es sorgt immer wieder für heisse Köpfe (hier gehts zu den nervigsten Autofahrern) – und hohe Strafen, wenn es zur Anzeige kommt: Rechtsüberholen auf der Autobahn. Das wird es auch weiterhin. Neu ab 1. Januar 2021 wird nun aber das rechts Vorbeifahren erlaubt. Konkret bedeutet dies: Bei Staus, stockendem Kolonnenverkehr oder bei einem Unfall auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen, darf «mit der gebotenen Vorsicht» rechts vorbeigefahren werden. Wichtig: Rechtsüberholen, also später wieder auf die linke Spur einschwenken, bleibt weiterhin verboten und wird gebüsst!
Reissverschluss bei Spurverengungen: Münden wegen einer Baustelle oder eines Unfalls zwei Fahrspuren in eine Spur, ist das Reissverschlussprinzip neu nicht nur empfohlen, sondern Pflicht. Man ist also kein Drängler, wenn man die endende Spur bis ganz nach vorne nutzt, und sich dann erst einfädelt, sondern man handelt korrekt! Wer keine Lücke schafft, zahlt fürs Behindern 100 Franken Busse. Wer sich aber mit Gewalt reindrückt (der gesetzte Blinker ist nur eine Frage, kein Befehl), gilt als «Gefährder» und wird deshalb wie bisher teuer verzeigt. Die Idee hinter dieser Regeländerung: Die Länge des Rückstaus soll verkürzt und der Verkehrsfluss durch abwechselndes «einfädeln» flüssiger werden. Die Kolonne soll nie ganz zum Stillstand kommen und so der «Ziehharmonika-Effekt» wegen des Abbremsens bis zum Stillstand und der Verzögerung beim wieder Anfahren gemildert werden.
Sofort Rettungsgasse bilden: Um nach einem Unfall bei stockendem Kolonnenverkehr oder im Stau den Einsatz von Blaulichtfahrzeugen oder Abschleppwagen zu erleichtern, müssen alle Autofahrer unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei darf in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden. In Tunnels müssen sich die Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich die Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur sich links halten, damit die Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrtsmöglichkeit erhalten. Wichtig: Beim Bilden der Rettungsgasse die Warnblinker frühzeitig einschalten, um so Auffahrunfälle oder seitliche Kollisionen zu vermeiden.
Mehr Tempo für Anhänger und Wohnwagen: Raus aus dem Windschatten der Sattelschlepper! Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) wird auf Schweizer Autobahnen erhöht und beträgt statt wie bisher 80 km/h neu 100 km/h. Die Anhängelast darf das auf dem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs angegebene maximale Gewicht nicht überschreiten. Wichtig: Der Anhänger muss über für 100 km/h zugelassene Reifen verfügen.
Wieder Alkohol auf Autobahnraststätten: Na dann Prost! Nach über fünfzig Jahren hat der Bundesrat das Verbot für den Verkauf und das Servieren von alkoholischen Getränken auf Autobahnraststätten in der Nationalstrassenverordnung per 1. Januar 2021 aufgehoben.