Jeder Laternenparker kennt dieses morgendliche Winterdrama: Man ist in Eile – aber muss erst frierend Schnee und Eis von den Scheiben schaben. Also nur mal kurz ein Guckloch kratzen und los? Bloss nicht! Das gefährdet Menschenleben, kostet schnell mal über 1000 Franken Busse und bringt mindestens einen Monat Ausweisentzug!
Also lieber kratzen. Nur: Was tun, wenn nach extrem kalten Nächten alles nichts hilft, weil die Scheiben aussen und vor allem innen sofort wieder beschlagen? Wer den Motor warm laufen lässt, kassiert 60 Franken Busse – weil das «unnötige Vorwärmen und Laufenlassen» laut der Verkehrsregelnverordnung (Art. 33 VRV) verboten ist.
Wir raten: Im Zweifel geht die Sicherheit vor! Befreien Sie Scheiben, Rückspiegel und Leuchten vollständig von Schnee und Eis. Haben Sie trotzdem keine klare Sicht, dann lassen Sie den Motor kurz laufen, bis die Scheiben frei sind: Lieber 60 Franken Busse dafür riskieren, als «blind» zu fahren und noch weit mehr aufs Spiel zu setzen.
Wer gesunden Menschenverstand nutzt und den Motor nur in Ausnahmefällen laufen lässt, darf auch auf Toleranz des Gesetzhüters hoffen. «Grundsätzlich kann die Polizei mit 60 Franken büssen», erläutert Judith Hödl, Sprecherin der Stadtpolizei Zürich: «Wir machen aber keine Jagd auf solche Fahrzeuglenker, sondern handeln mit Augenmass.»
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