TCS-Ratgeber
So bringen Sie drei Kindersitze ins Auto

Das Expertenteam des TCS – mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz – klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 16.02.2018 um 19:57 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:05 Uhr
Es gibt Autos und Kindersitze bei denen drei Kinder auf der Rückbank Platz haben.
Foto: TCS
TCS-Expertenteam

Wir haben zwei Kinder und möchten ein drittes auf einen Ausflug mitnehmen. Nun hat unser Auto hinten in der Mitte nur einen Beckengurt und der Platz für drei Kindersitze ist zu knapp. Dürfen wir mit unserem Auto überhaupt zu fünft mit drei Kindern verreisen?
Urs Egger, Zürich

Das Expertenteam des TCS, mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz, klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.

Laut Gesetz dürfen Kindersitze auf allen Plätzen ausser dem Fahrersitz installiert werden. Zu beachten sind jedoch stets die entsprechenden Vorgaben des Autoherstellers in der Bedienungsanleitung. Wichtig etwa, dass der Beifahrer-Airbag deaktiviert wird, wenn auf dem Beifahrersitz ein Kind entgegen der Fahrtrichtung mitfährt. Theoretisch dürfen in Ihrem Auto deshalb maximal vier Kinder mitreisen.

Altersunterschiede je nach Gurt

Auf denjenigen Plätzen, die mit Dreipunktgurt ausgerüstet sind, müssen Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder bis 150 cm Körpergrösse in einem Kindersitz gesichert werden. Dort, wo es nur einen Zweipunktgurt (Beckengurt) gibt, brauchen Kinder bis zum Alter von sieben Jahren ein entsprechend zugelassenes Rückhaltesystem. Über siebenjährige Kinder dürfen sich dann direkt mit dem Beckengurt sichern.

Die konkrete Situation

Was in Ihrem Fall bedeutet: Hat ein Kind das 7. Altersjahr überschritten, darf es sich hinten in der Mitte direkt mit dem Beckengurt anschnallen. Sind alle drei Kinder unter sieben Jahre alt, gibt es für die Reise zu fünft zwei Möglichkeiten: Auf dem Mittelsitz findet ein speziell für Zweipunktgurte zugelassenes Rückhaltesystem noch Platz, oder eine der erwachsenen Personen nimmt diesen Sitz ein.

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Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

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