Ein Auto mit dem Autogas
Foto: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

TCS-Ratgeber
Parkverbot für LPG-Auto?

Dürfen Parkhäusern den Besitzern von Autogas-Fahrzeugen (LPG) den Zutritt und somit das Parken darin verbieten? TCS-Experte Peter Grübler beantwortet Fragen der BLICK-Leser.
Publiziert: 25.11.2010 um 23:39 Uhr
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Aktualisiert: 15.03.2019 um 17:19 Uhr
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Was ist Autogas (LPG)?


Autogas ist eine Mischung aus Propangas C3H8 und Butangas C4H10. Der aus dem Grill- und Campingbereich bekannte Brennstoff wird auch als Flüssiggas oder LPG (Liquified Petroleum Gas) bezeichnet. Im internationalen Strassenverkehr wird die französische Bezeichnung GPL verwendet (Gaz de Pétrole Liquéfié). Autogas fällt bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei der Erdölverarbeitung (Raffination) zu Treibstoff als Nebenprodukt an. Es ist fossilen Ursprungs und sein Vorkommen ist auf lange Sicht begrenzt.

Autogas ist etwa doppelt so schwer wie Luft und kann sich in Mulden sammeln. Bei einem Leck besteht Erstickungs- und Explosionsgefahr. Dennoch gibt es aus der Praxis derzeit keine Hinweise auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko von Autogasfahrzeugen.

Autogas-Fahrer müssen im Parkhaus auf die Hinweise für LPG-/GPL-Fahrzeuge achten


Das Verbot des Abstellens von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen wurde daher in den meisten Bundesländern Deutschlands aufgehoben. Unabhängig davon können Garagenbesitzer und Parkhausbetreiber im In- und Ausland von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen sie Einfahrt gewähren wollen.
Aus diesem Grund müssen Autogas-Fahrer bei der Einfahrt in ein Parkhaus auf die Hinweise für LPG-/GPL-Fahrzeuge achten.

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