In meinem Fahrausweis ist eingetragen, dass ich mit Sehverstärkung (Brille, Kontaktlinsen) fahren muss. Was passiert, wenn ich meine Brille nicht trage?
N.H., per Mail
In der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) sind die Bedingungen und Anforderungen für das Erhalten eines Lernfahr- oder Führerausweises geregelt. Unter anderem sind in Art. 7, Anhang 1 die medizinischen Mindestanforderungen für die jeweiligen Fahrzeugkategorien tabellarisch dargestellt. Sie können sich aber auch auf www.fuehrerausweise.ch unter der Rubrik «FAK Beschreibung und Liste der Zusatzangaben oder Beschränkungen» informieren.
Ist der Code 1.06 (Brillen oder Kontaktlinsen) in Ihrem Fahrausweis vermerkt, und Sie werden ohne Brille bzw. Kontaktlinsen erwischt, lässt Sie die Polizei nicht mehr weiter fahren. Zudem erstattet sie eine strafrechtliche Anzeige und informiert das Strassenverkehrsamt zum Zweck einer Administrativmassnahme gegen Sie.
Im Strassenverkehr gilt: «Sehen und gesehen werden». Daher empfiehlt sich Brillen- oder Kontaktlinsenträgern eine regelmässige Sehkontrolle. Es ist auch schon vorgekommen, dass man den Code 1.06 löschen konnte, da sich die Sehkraft verbessert hatte.